Verwarngelder und Bußgelder im ruhenden Straßenverkehr

  • Leistungsbeschreibung

    Geringfügige Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. bei Halt- und Parkverstößen werden grundsätzlich mit gebührenpflichtigen Verwarnungen geahndet. In der Regel hinterlässt die Politesse hierbei ein Hinweisticket hinter dem Scheibenwischer des betroffenen Fahrzeuges, auf dem alle Informationen über den Verstoß ersichtlich sind. Der betroffene Fahrzeugführer hat somit die Möglichkeit das Verwarnungsgeld direkt zu begleichen.

    Einwände und Fragen gegen die Verwarnungen oder Einsprüche gegen bereits eingeleitete Bußgelder können unter Angabe des Akten-/Kassenzeichens an die Bußgeldstelle gerichtet werden:

    per Post

    per Online-Anhörungen

    Mit der Online-Anhörung besteht die Möglichkeit, sich online zu dem Vorgang zu äußern und z.B. anzugeben, wer der/die Fahrzeugführer*in zum Tatzeitpunkt war. Auch wenn der/die Fahrzeughalter*in selbst gefahren ist, kann er/sie online Stellung nehmen und beispielsweise die besonderen Umstände erläutern. Die gemachten Eingaben werden verschlüsselt übermittelt.

    Dieses neue Verfahren spart Zeit und Kosten, es ist nicht mehr notwendig, die Stellungnahme per Post zu versenden. Die Angaben werden über das Online-Verfahren direkt dem richtigen Vorgang zugeordnet, so dass auch in der Verwaltung kein zusätzlicher Aufwand entsteht.

    Allgemeine Anfragen bitte per E-Mail, an den zentralen Postkorb der Bußgeldstelle: owig@kevelaer.de richten.


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

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