Einschulung und Schulpflicht
Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sind alle Kinder ab dem 6. Lebensjahr und alle Jugendlichen, die in Nordrhein-Westfalen ihre Wohnung, ihren Ausbildungs- oder Arbeitsplatz haben, schulpflichtig.
In besonderen Fällen besteht sowohl die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung von noch nicht schulpflichtigen Kindern als auch die Möglichkeit der einjährigen Zurückstellung von schulpflichtigen Kindern vom Schulbesuch.
Nach dem Verlassen einer allgemein bildenden Schule sind alle Jugendlichen bis zur Volljährigkeit bzw. alle Auszubildenden bis zum Abschluss des bestehenden Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
Wann wird ein Kind schulpflichtig?
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres (§ 35 Schulgesetz NRW).
Geburtsdatum des Kindes | Einschulung zum Schuljahr |
01.10.2019 bis 30.09.2020 | 2026/2027 |
01.10.2020 bis 30.09.2021 | 2027/2028 |
01.10.2021 bis 30.09.2022 | 2028/2029 |
Jüngere Kinder, die von den Eltern für schulfähig gehalten werden, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Der Antrag kann bei der nächstgelegenen oder jeder anderen Grundschule gestellt werden.
Wie wird über die Schulpflicht des Kindes informiert?
Das Schulverwaltungsamt informiert die Erziehungsberechtigten von schulpflichtig werdenden Kindern rechtzeitig schriftlich über die Anmeldungen an den Grundschulen.
Für das Schuljahr 2026/2027 werden die Anschreiben aktuell verschickt. Im Anschreiben werden die nächstgelegenen Grundschulen und die Anmeldetermine genannt.
Im Rahmen des Anmeldeverfahrens ist in diesem Jahr erstmalig die Nutzung des Online-Portals „Schulbewerbung.de“ möglich. Mit Schulbewerbung.de kann die Bewerbung um einen Schulplatz für Ihr Kind einfach und digital abgewickelt werden.
Im Anschreiben erhalten die Erziehungsberechtigten ihre erforderlichen Zugangsdaten, den sogenannten Startcodezettel, um auf die in Schulbewerbung.de hinterlegten Daten von zugreifen zu können.
Sicherer Zugriff auf Ihre Daten mit dem BundID-Konto
Die Kontoerstellung bei Schulbewerbung.de läuft Hand in Hand mit dem Onlineservice „BundID“. Für den Login zu schulbewerbung.de benötigen Sie ein BundID-Konto. Unter https://id.bund.de können Sie kostenlos ein Konto erstellen. BundID ist ein zentrales Bürgerkonto und kann für zunehmend mehr Dienstleistungen bei Behörden genutzt werden.
Eine Anleitung für die Erstellung eines Kontos auf Schulbewerbung.de sowie die vorgeschaltete Kontenerstellung für BundID finden Sie auf dieser Seite im Bereich „Mehr Infos“. Ebenso finden Sie hier ein Handbuch mit Anleitung für die Bewerbung.
Wichtig:
Nach der erfolgten digitalen Bewerbung an der Grundschule in Schulbewerbung.de ist auch weiterhin das persönliche Anmeldegespräch in der Schule erforderlich.
Um Näheres über die Schulen in Kevelaer zu erfahren, können sich die Erziehungsberechtigten schulpflichtiger Kinder bereits auf der Homepage der Grundschulen sowie der Wallfahrtsstadt Kevelaer über die jeweilige Grundschule informieren.