Bürgergeld
Durch die Leistungsgewährung erfolgt eine Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Neben der Regelleistung und den angemessenen Unterkunftskosten, können Mehrbedarfe oder einmalige Leistungen gewährt werden. Für Kinder kann im Rahmen von Bildung und Teilhabe eine zusätzliche Unterstützung erfolgen, beispielsweise für Klassenfahrten oder eine Vereinsmitgliedschaft.
Sofern Sie erwerbsfähig, zwischen 15 und 65 bis 67 Jahre alt sind und Ihren Lebensunterhalt für sich und Ihre Angehörigen nicht durch Ihr verfügbares Einkommen oder Vermögen sicherstellen können, könnte für Sie ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen.
Um zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ansprechperson.
Buchstabenbereich | Sachbearbeiter*in | Telefonnummer | |
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A - Alr | Frau Bergmann | jobcenter1@kevelaer.de | 02832 122-115 |
Als - Dh | Frau Linkner | jobcenter3@kevelaer.de | 02832 122-120 |
Di - Her | Frau Keurhorst | jobcenter2@kevelaer.de | 02832 122-113 |
Hes - Jam | Frau Wolfgarten | jobcenter5@kevelaer.de | 02832 122-126 |
Jan - Ka | Frau Smetten | jobcenter5@kevelaer.de | 02832 122-130 |
Kb - Ma | Herr Peters | jobcenter3@kevelaer.de | 02832 122-107 |
Mb - Q | Herr Brouwers | jobcenter2@kevelaer.de | 02832 122-123 |
R-Sta | Herr Schulz | jobcenter4@kevelaer.de | 02832 122-109 |
Stb - Z | Frau Haesters | jobcenter4@kevelaer.de | 02832 122-106 |
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache möglich sind.
Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Nachnamen und ist der Spalte "Buchstabenbereich" zu entnehmen.