Arche-Noah-Brunnen in Aktion

Kommunale Wärmeplanung

Mit der kommunalen Wärmeplanung wird eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 geschaffen. Bis dahin wird die kommunale Wärmeplanung regelmäßig aktualisiert, um sowohl planerisch als auch technisch auf dem neusten Stand zu bleiben. 
Im Dezember 2024 wurde die kommunale Wärmeplanung für die Wallfahrtsstadt Kevelaer fertiggestellt. Die Ergebnisse können im Abschlussbericht eingesehen werden. Die möglichen Wärmeversorgungsgebiete zeigt diese Übersichtskarte.

Inhalte einer kommunalen Wärmeplanung

Nach dem Wärmeplanungsgesetz beinhaltet die kommunale Wärmeplanung sieben Teilschritte. Nach dem Beschluss der planungsverantwortlichen Stelle wird zunächst eine grobe Eignungsprüfung vorgenommen, um Teilgebiete für eine bestimmte Art der Wärmeversorgung auszuschließen. Anschließend wird in der Bestandsanalyse die aktuelle Wärmeinfrastruktur aufgenommen. In der Potenzialanalyse werden alle erneuerbaren Potenziale für die Wärmeerzeugung analysiert. Auf Basis der Ergebnisse wird dann ein Zielszenario für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung skizziert, welches unter anderem eine gebäudescharfe Einteilung in Eignungsgebiete für die leitungsgebundene Wärmeversorgung, die Versorgung mit grünen Gasen und die Einzelversorgung vornimmt. In der Umsetzungsstrategie werden Maßnahmen beschrieben, mit denen das Zielszenario erreicht werden soll. Zur Einhaltung der im kommunalen Wärmeplan gesteckten Ziele werden weiterhin ein Controlling-Konzept und eine Verstetigungsstrategie entworfen.

Darstellung der sieben Schritte einer kommunalen Wärmeplanung
Ablauf der kommunalen Wärmeplanung (HORIZONTE-Group)


Ziel der kommunalen Wärmeplanung

Das Ziel der Wallfahrtsstadt Kevelaer ist es, mit der kommunalen Wärmeplanung die Bürger*innen bei der Wahl ihrer zukünftigen Wärmeversorgungsart zu unterstützen. Die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) hat bei vielen Unsicherheit und Angst hervorgerufen. Die kommunale Wärmeplanung soll dabei helfen, Licht ins Dunkel zu bringen, verschiedene Möglichkeiten der Wärmeversorgung abzuwägen und eine Orientierung und Planungsgrundlage für die kommenden Jahre zu geben.

Dafür wird neben relevanten Akteuren wie den Stadtwerken und den regionalen Energieversorgern auch die Öffentlichkeit frühzeitig eingebunden und regelmäßig über den Fortschritt der Kommunalen Wärmeplanung informiert, bspw. über die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse.

Des Weiteren wird in der kommunalen Wärmeplanung die Machbarkeit eines Fernwärmenetzes im Gemeindegebiet vorläufig bewertet. Die Errichtung eines Fernwärmenetzes würde den Bürger*innen eine perspektivische Möglichkeit für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung und die Erfüllung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bieten.

Rechtlicher Hintergrund

Gesetzlich vorgeschrieben wird die Kommunale Wärmeplanung durch das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG), welches am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Kommunen wie die Wallfahrtsstadt Kevelaer mit weniger als 100.000 Einwohner*innen müssen nach § 4 des WPG bis zum 30.06.2028 einen Wärmeplan erstellen. 

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung finden sich unter: FAQ Wärmeplanung

Verknüpft ist das Wärmeplanungsgesetz außerdem mit dem novellierten Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG). Ab dem 1. Januar 2024 gilt, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Für Gebiete außerhalb von Neubaugebieten und bestehende Gebäude gilt diese Regel erst nach dem Stichtag 30. Juni 2028. Wichtig zu beachten ist, dass es sich dabei nur um neu installierte Heizungen handelt. Funktionierende Heizungen dürfen erstmal weiterlaufen und defekte Heizungen repariert werden.

Die häufigsten Fragen rund um das GEG können Sie hier nachlesen: FAQ GEG. Das gesamte GEG finden Sie hier.

Hinweise zur Wahl einer Wärmeversorgungsart

Bis zum 1. Juli 2028 bzw. bis zu einer möglichen Gebietsausweisung eines Wärmenetzgebietes für Kevelaer sind die Bürger*innen rechtlich zum Einbau einer fossilen Heizung berechtigt. Dies ist jedoch aus zwei Gründen nicht unbedingt die finanziell beste Entscheidung.

Zum einen müssen alle ab dem 01.01.2024 eingebauten fossilen Heizungen bis zum Jahr 2045 schrittweise bestimmte Beimischungspflichten erneuerbarer Brennstoffe (z.B. grüne Gase oder grünes Heizöl) in ihren Heizungsanlagen einhalten. Ab 2029 liegt dieser Anteil bei 15 Prozent, ab 2035 bei 30 und ab 2040 bei 60 Prozent. Die Verfügbarkeit und die Kosten dieser erneuerbaren Brennstoffe sind aktuell jedoch sehr unsicher.

Zum anderen wird der CO2-Preis für fossile Brennstoffe weiter steigen. Zum 01.01.2024 ist der CO2-Preis auf 45 € pro Tonne angestiegen, was für eine Kilowattstunde (kWh) Erdgas eine Mehrbelastung von 0,816 Cent bedeutet. Im Jahr 2025 liegt der CO2-Preis bei 55 € pro Tonne, in 2026 könnte er bis auf 65 € ansteigen. Bis zum Jahr 2045 wird der CO2-Preis weiter deutlich steigen, so dass Prognosen zufolge der CO2-Preis den reinen Erdgashandelspreis in Zukunft übersteigen könnte. Die laufenden Kosten sollten also vorsichtig verglichen werden.

Die entstehenden Mehrkosten für Haushalte können auch mit kostenlosen CO2-Preis-Rechnern ermittelt werden. etwa von PIK und rwi oder der Verbraucherzentrale.

Oft können die Kosten für Maßnahmen zur erneuerbaren Wärmeversorgung durch Förderungen stark reduziert werden. Hier finden Sie eine Übersicht zur kostenlosen Energieberatung.

Bei der Reparatur oder dem Einbau einer Gasheizung besteht eine Beratungspflicht der Handwerksunternehmen.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.