Aktuelle Beteiligungen der Bauleitplanung

Die Wallfahrtsstadt Kevelaer informiert hier über laufende Bauleitplanverfahren, bei denen die Öffentlichkeit beteiligt wird. Während der Beteiligungsfrist können Bürgerinnen und Bürger die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen abgeben.

Die einzelnen Verfahren finden Sie hier:

  • Was ist Bauleitplanung?

    Die Bauleitplanung steuert die städtebauliche Entwicklung einer Kommune.

    Sie besteht aus zwei Planarten:


    Flächennutzungsplan (FNP)
    Der Flächennutzungsplan stellt dar, wie Flächen im gesamten Gemeindegebiet künftig genutzt werden sollen (z. B. Wohnen, Gewerbe, Grünflächen).


    Bebauungspläne (B-Pläne)
    Bebauungspläne regeln verbindlich, wie Grundstücke bebaut werden dürfen (z. B. Gebäudehöhe, Bauweise, Nutzung).


    Während eines Planverfahrens wird die Öffentlichkeit beteiligt. In dieser Zeit können Stellungnahmen abgegeben werden.

  • Hinweise zur Beteiligung

    Stellungnahmen können nur innerhalb der Beteiligungsfrist abgegeben werden.

    Die eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren geprüft und gegeneinander abgewogen.

  • Rechtsgrundlagen

    • § 3 Baugesetzbuch (BauGB) – Beteiligung der Öffentlichkeit
    • § 4 Baugesetzbuch (BauGB) – Beteiligung der Behörden

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    2. Farben umkehren

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