Bienen und Wespen

  • Leistungsbeschreibung

    Gemäß der Bundesartenschutzverordnung sind in Deutschland alle heimischen Bienen- und Hummelarten, die Hornisse sowie alle heimischen Kreiselwespen und Knopfhornwespen besonders geschützt. Dies bedeutet, dass man diese Tiere weder töten, noch verletzen oder ihre Nester zerstören darf (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz).

    In besonderen Fällen, etwa bei Nestern in Rollladenkästen, kann geprüft werden, ob eine Bekämpfung gerechtfertigt ist oder ob es zumutbare Alternativen gibt. Für die Bekämpfung muss eine Befreiung von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. 

    Wenn in Ihrem Fall keine Genehmigung für die Bekämpfung erforderlich ist, weil es sich nicht um eine geschützte Art handelt (z. B. Deutsche Wespe und Gemeine Wespe) oder wenn die Naturschutzbehörde Ihnen eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat, wenden Sie sich an einen Imker Ihrer Wahl oder einen Schädlingsbekämpfer. 

    Die Feuerwehr nimmt keine Beseitigung von Wespennestern etc. vor.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Eventuell anfallende Gebühren sind bei der Kreisverwaltung bzw. beim Schädlingsbekämpfungsunternehmen zu erfragen.


Zuständige Organisationseinheiten

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