Hundesteuer
- Leistungsbeschreibung- Nach der Hundesteuersatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer ist jeder im Stadtgebiet gehaltene Hund durch die Hundehalter innerhalb von zwei Wochen bei der Stadtverwaltung (Abteilung "Steuern und Abgaben"), anzumelden. - Hundeabmeldungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt des Abmeldegrundes durch die Hundehalter unter Angabe der Gründe schriftlich oder mündlich jedoch nicht telefonisch bei der Stadtverwaltung (Abteilung "Steuern und Abgaben") vorzunehmen. Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift der Erwerber anzugeben. - Sie haben die Möglichkeit, Ihren Hund online anzumelden bzw. abzumelden. 
- Kosten- Die Steuer beträgt jährlich, wenn - nur ein Hund gehalten wird 70,00 Euro,
- zwei Hunde gehalten werden 105,00 Euro je Hund und
- drei oder mehr Hunde gehalten werden 125,00 Euro je Hund.
- nur ein sogenannter "Kampfhund" gehalten wird 630,00 Euro
- zwei oder mehr sogenannte "Kampfhunde" gehalten werden 965,00 Euro je Hund
 - Die Hundesteuer wird jährlich jeweils zum 01.07. fällig. 
- Weiterführende Informationen- Sollten Sie kein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, überweisen Sie die fällige Steuer bitte auf eines der folgenden Konten der Stadtkasse Kevelaer: - Sparkasse Rhein-Maas - IBAN DE31 3245 0000 0000 2310 43 - Volksbank an der Niers - IBAN DE80 3206 1384 4300 9340 19 
