Ehefähigkeitszeugnis beantragen

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  • Kurztext

    • Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung
    • Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass einer Eheschließung im Ausland zwischen zwei Personen, von denen wenigstens eine auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen, also insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit beziehungsweise kein Eheverbot vorliegt. 
    • Die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses kann auch beantragt werden, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
    • Zuständige Stelle: 
      • Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. 
      • Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. 
      • Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Zuständige Organisationseinheiten

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