Datenschutzinformation Fundanfrage Online

Datenschutzinformation zur Fundfrage Online

Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für die 

Erhebung personenbezogener Daten bei betroffenen Personen

Verantwortlicher 

Bürgermeister der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Dr. Dominik Pichler

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer

Tel.: 02832-122-206

E-Mail: dominik.pichler@kevelaer.de


Datenschutzbeauftragte 

Nina Neunheuser 

Tel. 02832-122-204

E-Mail: datenschutzbeauftragte@kevelaer.de


Zweck der Datenverarbeitung 

Zweck der Datenverarbeitung ist die Bearbeitung Ihrer Fundanfrage im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung des Fundbüros der Wallfahrtsstadt Kevelaer.
Hierzu gehört insbesondere:

  • die Erfassung Ihrer Angaben zum verlorenen Gegenstand,
  • die Kontaktaufnahme bei Fund bzw. Rückfragen,
  • die Zuordnung von Fundsachen zu Verlustmeldungen,
  • die Entscheidung über Herausgabe oder sonstige Maßnahmen nach dem Fundrecht.

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet und nicht für andere Zwecke verwendet (Zweckbindung).

Wesentliche Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund folgender Rechtsgrundlage:

Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) in Verbindung den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), §§ 965 - 984 (Fundrecht)

Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten 

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeiten verarbeitet. Empfänger können insbesondere sein:

  • interne Stellen der Wallfahrtsstadt Kevelaer im Rahmen der Sachbearbeitung,
  • Finderinnen und Finder, soweit dies für die Herausgabe der Fundsache nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist (§ 971 BGB – Finderlohn, Dokumentation der Herausgabe).

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Drittstaaten findet nicht statt.

Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen 

Ihre Daten werden nur solange gespeichert, wie dies für die rechtmäßige Erfüllung der Aufgaben des Fundbüros erforderlich ist.
Dies umfasst insbesondere:

  • die Dauer des Aufbewahrungs- und Verwaltungsverfahrens,
  • anschließende Aufbewahrungspflichten nach kommunalen und archivrechtlichen Vorgaben.

In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist 6 Jahre nach Abschluss des Vorgangs. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Gründe für eine längere Speicherung bestehen.

Rechte der betroffenen Person

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Landesdatenschutzgesetz NRW.

Zuständige Aufsichtsbehörde 

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Postfach 20 04 44 

40102 Düsseldorf 

Tel. 0211/38424-0 

Fax. 0211/38424-10 

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de 

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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