Datenschutzinformation zur Fundfrage Online
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für die
Erhebung personenbezogener Daten bei betroffenen Personen
Verantwortlicher
Bürgermeister der Wallfahrtsstadt Kevelaer
Dr. Dominik Pichler
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer
Tel.: 02832-122-206
E-Mail: dominik.pichler@kevelaer.de
Datenschutzbeauftragte
Nina Neunheuser
Tel. 02832-122-204
E-Mail: datenschutzbeauftragte@kevelaer.de
Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Bearbeitung Ihrer Fundanfrage im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung des Fundbüros der Wallfahrtsstadt Kevelaer.
Hierzu gehört insbesondere:
- die Erfassung Ihrer Angaben zum verlorenen Gegenstand,
- die Kontaktaufnahme bei Fund bzw. Rückfragen,
- die Zuordnung von Fundsachen zu Verlustmeldungen,
- die Entscheidung über Herausgabe oder sonstige Maßnahmen nach dem Fundrecht.
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet und nicht für andere Zwecke verwendet (Zweckbindung).
Wesentliche Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund folgender Rechtsgrundlage:
Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) in Verbindung den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), §§ 965 - 984 (Fundrecht)
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeiten verarbeitet. Empfänger können insbesondere sein:
- interne Stellen der Wallfahrtsstadt Kevelaer im Rahmen der Sachbearbeitung,
- Finderinnen und Finder, soweit dies für die Herausgabe der Fundsache nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist (§ 971 BGB – Finderlohn, Dokumentation der Herausgabe).
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Drittstaaten findet nicht statt.
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
Ihre Daten werden nur solange gespeichert, wie dies für die rechtmäßige Erfüllung der Aufgaben des Fundbüros erforderlich ist.
Dies umfasst insbesondere:
- die Dauer des Aufbewahrungs- und Verwaltungsverfahrens,
- anschließende Aufbewahrungspflichten nach kommunalen und archivrechtlichen Vorgaben.
In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist 6 Jahre nach Abschluss des Vorgangs. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Gründe für eine längere Speicherung bestehen.
Rechte der betroffenen Person
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Landesdatenschutzgesetz NRW.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel. 0211/38424-0
Fax. 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
