Datenschutzinformation für den Onlinedienst "Bürgerantrag § 24 Gemeindeordnung NRW"
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für die
Erhebung personenbezogener Daten bei betroffenen Personen
Verantwortlicher
Bürgermeister der Wallfahrtsstadt Kevelaer
Dr. Dominik Pichler
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer
Tel.: 02832-122-206
E-Mail: dominik.pichler@kevelaer.de
Datenschutzbeauftragte
Nina Neunheuser
Tel. 02832-122-204
E-Mail: datenschutzbeauftragte@kevelaer.de
Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Bearbeitung Ihres Bürgerantrags gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Hierzu gehört insbesondere:
- die Erfassung der antragstellenden Person bzw. der antragstellenden Gruppe,
- die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bürgerantrags,
- die Weiterleitung des Antrags an die zuständigen politischen Gremien,
- die Vorbereitung der Beratung im Rat oder in den Fachausschüssen,
- die Dokumentation im Rahmen der kommunalen Gremienarbeit,
- ggf. die Kontaktaufnahme bei Rückfragen.
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Bürgerantrags verwendet (Zweckbindung).
Wesentliche Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von:
- Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO in Verbindung mit § 3 DSG NRW (Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben),
- § 24 Gemeindeordnung NRW (Recht auf Einbringung eines Bürgerantrags),
- §§ 48 ff. GO NRW (Sitzungsdienst, Ratsarbeit),
- kommunalen Geschäftsordnungen des Rates.
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen gesetzlicher Vorgaben weitergegeben.
Mögliche Empfänger sind:
- interne Stellen der Wallfahrtsstadt Kevelaer, die mit der Vorbereitung der politischen Beratung befasst sind,
- Mitglieder des Rates und seiner Ausschüsse, soweit dies für die Beratung und Entscheidung über den Bürgerantrag erforderlich ist,
- die Öffentlichkeit, soweit dies gemäß den öffentlichen Sitzungsunterlagen erforderlich ist.
(Hinweis: Personenbezogene Daten werden in öffentlichen Vorlagen soweit möglich reduziert; sensible Daten werden nicht veröffentlicht.)
Eine Übermittlung an Drittstaaten erfolgt nicht.
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Bearbeitung sowie der politischen Beratung gespeichert.
Anschließend gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Unterlagen der kommunalen Gremienarbeit.
In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist:
- 10 Jahre für Rats- und Ausschussunterlagen,
- anschließende Übernahme in das kommunale Archiv, soweit archivwürdig.
Nach Ablauf der gesetzlichen Fristen werden nicht archivwürdige Unterlagen gelöscht.
Rechte der betroffenen Person
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Landesdatenschutzgesetz NRW.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel. 0211/38424-0
Fax. 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
