Datenschutzinformation für den Onlinedienst Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr

Datenschutzinformation für den Onlinedienst "Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr"

Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für die 

Erhebung personenbezogener Daten bei betroffenen Personen

Verantwortlicher 

Bürgermeister der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Dr. Dominik Pichler

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer

Tel.: 02832-122-206

E-Mail: dominik.pichler@kevelaer.de


Datenschutzbeauftragte 

Nina Neunheuser 

Tel. 02832-122-204

E-Mail: datenschutzbeauftragte@kevelaer.de


Zweck der Datenverarbeitung 

Zweck der Datenverarbeitung ist die Bearbeitung Ihrer Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr, insbesondere:

  • die Entgegennahme und Dokumentation der von Ihnen gemeldeten Sachverhalte,
  • die rechtliche Prüfung der Anzeige nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO),
  • die Identifizierung und Verfolgung möglicher Verstöße,
  • ggf. die Kontaktaufnahme mit Ihnen bei Rückfragen,
  • die Weiterverarbeitung im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Ihre personenbezogenen Daten sowie die Daten möglicher Betroffener (z. B. Halter eines Fahrzeugs) werden ausschließlich zur Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitenanzeige verwendet (Zweckbindung).

Wesentliche Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund folgender Rechtsgrundlage:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO in Verbindung mit § 3 DSG NRW (Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben), 
  • §§ 24 ff. Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), 
  • Straßenverkehrsordnung (StVO), 
  • StVG (Straßenverkehrsgesetz).

Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten 

Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben weitergegeben.
Mögliche Empfänger sind:

  • interne Stellen der Wallfahrtsstadt Kevelaer (z. B. Verkehrsüberwachung, Ordnungsamt),
  • die Polizei Nordrhein-Westfalen, sofern dies zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit erforderlich ist,
  • ggf. externe Ermittlungs- oder Bußgeldbehörden, wenn sie zuständig sind,
  • Gerichte, sofern ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird.

Eine Übermittlung in Drittstaaten erfolgt nicht.

Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen 

Die Daten werden solange gespeichert, wie dies für die Bearbeitung der Anzeige und das Ordnungswidrigkeitenverfahren erforderlich ist.
Aufbewahrungsfristen ergeben sich insbesondere aus:

  • den Vorgaben für Ordnungswidrigkeitenakten,
  • kommunalen Aufbewahrungsrichtlinien.

In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens.
Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Gründe für eine längere Speicherung bestehen.

Rechte der betroffenen Person

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Landesdatenschutzgesetz NRW.

Zuständige Aufsichtsbehörde 

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Postfach 20 04 44 

40102 Düsseldorf 

Tel. 0211/38424-0 

Fax. 0211/38424-10 

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de 

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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