Datenschutzinformation für den Onlinedienst "Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr"
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für die
Erhebung personenbezogener Daten bei betroffenen Personen
Verantwortlicher
Bürgermeister der Wallfahrtsstadt Kevelaer
Dr. Dominik Pichler
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer
Tel.: 02832-122-206
E-Mail: dominik.pichler@kevelaer.de
Datenschutzbeauftragte
Nina Neunheuser
Tel. 02832-122-204
E-Mail: datenschutzbeauftragte@kevelaer.de
Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Bearbeitung Ihrer Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr, insbesondere:
- die Entgegennahme und Dokumentation der von Ihnen gemeldeten Sachverhalte,
- die rechtliche Prüfung der Anzeige nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO),
- die Identifizierung und Verfolgung möglicher Verstöße,
- ggf. die Kontaktaufnahme mit Ihnen bei Rückfragen,
- die Weiterverarbeitung im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Ihre personenbezogenen Daten sowie die Daten möglicher Betroffener (z. B. Halter eines Fahrzeugs) werden ausschließlich zur Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitenanzeige verwendet (Zweckbindung).
Wesentliche Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund folgender Rechtsgrundlage:
- Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO in Verbindung mit § 3 DSG NRW (Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben),
- §§ 24 ff. Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG),
- Straßenverkehrsordnung (StVO),
- StVG (Straßenverkehrsgesetz).
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben weitergegeben.
Mögliche Empfänger sind:
- interne Stellen der Wallfahrtsstadt Kevelaer (z. B. Verkehrsüberwachung, Ordnungsamt),
- die Polizei Nordrhein-Westfalen, sofern dies zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit erforderlich ist,
- ggf. externe Ermittlungs- oder Bußgeldbehörden, wenn sie zuständig sind,
- Gerichte, sofern ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird.
Eine Übermittlung in Drittstaaten erfolgt nicht.
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
Die Daten werden solange gespeichert, wie dies für die Bearbeitung der Anzeige und das Ordnungswidrigkeitenverfahren erforderlich ist.
Aufbewahrungsfristen ergeben sich insbesondere aus:
- den Vorgaben für Ordnungswidrigkeitenakten,
- kommunalen Aufbewahrungsrichtlinien.
In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens.
Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Gründe für eine längere Speicherung bestehen.
Rechte der betroffenen Person
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Landesdatenschutzgesetz NRW.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel. 0211/38424-0
Fax. 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
