Datenschutzinformation für den Onlinedienst "Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für die
Erhebung personenbezogener Daten bei betroffenen Personen
Verantwortlicher
Bürgermeister der Wallfahrtsstadt Kevelaer
Dr. Dominik Pichler
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer
Tel.: 02832-122-206
E-Mail: dominik.pichler@kevelaer.de
Datenschutzbeauftragte
Nina Neunheuser
Tel. 02832-122-204
E-Mail: datenschutzbeauftragte@kevelaer.de
Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Verarbeitung ist die Prüfung und Entscheidung über die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) gemäß den Vorgaben des Wohnraumförderungsrechts in NRW.
Hierzu gehört insbesondere:
- die Erfassung personenbezogener Daten aller antragstellenden und im Haushalt lebenden Personen,
- die Prüfung der Einkommensverhältnisse und Wohnraumbedürftigkeit,
- die Feststellung der maßgeblichen Wohnungsgröße und Einkommensgrenzen,
- die Erstellung und Ausgabe des Wohnberechtigungsscheins oder eines Ablehnungsbescheides.
Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres WBS-Antrags genutzt (Zweckbindung).
Wesentliche Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund folgender Rechtsgrundlage:
Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) in Verbindung den Vorschriften des Wohnraumförderungsgesetz NRW (WFNG NRW), insbesondere §§ 17 ff., Verordnung zur Durchführung des Wohnraumförderungsgesetzes (DVO-WFNG NRW), §§ 1, 3 und 8 WoBindG
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeiten verarbeitet. Empfänger können insbesondere sein:
- interne Stellen der Wallfahrtsstadt Kevelaer im Rahmen der Sachbearbeitung,
- Vermieterinnen und Vermieter bzw. Wohnungsunternehmen, soweit erforderlich zur Prüfung der Wohnberechtigung,
- Aufsichts- und Prüfbehörden, sofern gesetzliche Prüfpflichten bestehen.
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Drittstaaten findet nicht statt.
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
Ihre Daten werden für die Dauer des gesamten Antrags- und Bewilligungsverfahrens gespeichert.
Im Anschluss gelten die gesetzlichen kommunalen Aufbewahrungsfristen. In der Regel beträgt die Aufbewahrungsdauer:
- 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Entscheidung (gemäß kommunalen Aufbewahrungsrichtlinien).
Nach Ablauf dieser Frist werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Gründe für eine längere Speicherung bestehen.
Rechte der betroffenen Person
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Landesdatenschutzgesetz NRW.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel. 0211/38424-0
Fax. 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
