Datenschutzinformation für den Onlinedienst "Antrag auf Erteilung einer Park-Ausnahmegenehmigung"
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für die
Erhebung personenbezogener Daten bei betroffenen Personen
Verantwortlicher
Bürgermeister der Wallfahrtsstadt Kevelaer
Dr. Dominik Pichler
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer
Tel.: 02832-122-206
E-Mail: dominik.pichler@kevelaer.de
Datenschutzbeauftragte
Nina Neunheuser
Tel. 02832-122-204
E-Mail: datenschutzbeauftragte@kevelaer.de
Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Bearbeitung Ihres Antrags auf Erteilung einer Park-Ausnahmegenehmigung für das Stadtgebiet Kevelaer, insbesondere für Tätigkeiten sozialer Dienste sowie Montage- und Reparaturarbeiten.
Dazu gehört insbesondere:
- die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorliegen,
- die Erfassung und Bewertung der Angaben zu Antragstellerin bzw. Antragsteller, Unternehmen und eingesetzten Fahrzeugen,
- die Erstellung, Ausstellung und Dokumentation der Ausnahmegenehmigung oder eines Ablehnungsbescheides,
- ggf. die Kontaktaufnahme bei Rückfragen.
Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Antrags verarbeitet (Zweckbindung).
Wesentliche Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund folgender Rechtsgrundlage:
- Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung),
- § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Ausnahmegenehmigungen,
- §§ 44, 45 StVO (soweit einschlägig),
- den einschlägigen Regelungen des Straßenverkehrsrechts und der kommunalen Zuständigkeitsregelungen.
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeiten verarbeitet. Empfänger können insbesondere sein:
- interne Stellen der Wallfahrtsstadt Kevelaer im Rahmen der Sachbearbeitung,
- die örtliche Ordnungsbehörde bzw. Verkehrsüberwachung (zur Kontrolle der Genehmigung),
- die Polizei Nordrhein-Westfalen, soweit dies zur Überwachung des ruhenden Verkehrs oder zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
Eine Übermittlung an Drittstaaten findet nicht statt.
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
Ihre Daten werden für die Dauer des gesamten Antrags- und Bewilligungsverfahrens gespeichert.
Im Anschluss gelten die gesetzlichen kommunalen Aufbewahrungsfristen. In der Regel beträgt die Aufbewahrungsdauer:
- 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Entscheidung (gemäß kommunalen Aufbewahrungsrichtlinien).
Nach Ablauf dieser Frist werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Gründe für eine längere Speicherung bestehen.
Rechte der betroffenen Person
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Landesdatenschutzgesetz NRW.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel. 0211/38424-0
Fax. 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
