Datenschutzinformation Anzeige eines großen Hundes nach § 11 Absatz 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für die
Erhebung personenbezogener Daten bei betroffenen Personen
Verantwortlicher
Bürgermeister der Wallfahrtsstadt Kevelaer
Dr. Dominik Pichler
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer
Tel.: 02832-122-206
E-Mail: dominik.pichler@kevelaer.de
Datenschutzbeauftragte
Nina Neunheuser
Tel. 02832-122-204
E-Mail: datenschutzbeauftragte@kevelaer.de
Zweck der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung der gesetzlichen Anzeigepflicht nach § 11 Abs. 1 LHundG NRW. Zweck ist die Wahrnehmung ordnungsbehördlicher Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr, insbesondere zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von Hundehalterinnen und -haltern, zur Einhaltung tierschutz- und ordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Abgleichung mit steuerrechtlichen Meldepflichten nach den kommunalen Hundesteuersatzungen. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den Sie erhoben worden sind.
Wesentliche Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. c sowie lit. e DSGVO in Verbindung mit § 11 Abs. 1 des Landeshundegesetzes Nordrhein‑Westfalen (LHundG NRW), §§ 8, 11 LHundG NRW i.V.m. den hierzu ergangenen Durchführungsverordnungen. Damit erfüllen wir die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht für große Hunde und nehmen hoheitliche Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr wahr.
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeiten von der Abteilung 4.3 verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittstaaten erfolgt nicht.
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Hundehaltung gespeichert. Nach deren Ende erfolgt die weitere Aufbewahrung gemäß den landesrechtlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere nach § 11 Abs. 1 LHundG NRW in Verbindung mit kommunalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Vorschriften (z. B. Aufbewahrungsfristen nach § 13 Abs. 2 VO über das Haushaltswesen der Gemeinden – GemHVO NRW). In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist 5 bis 10 Jahre nach Wegfall des Verarbeitungszwecks. Danach werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.
Rechte der betroffenen Person
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Landesdatenschutzgesetz NRW.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel. 0211/38424-0
Fax. 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de