Datenschutzinformation
Antrag auf Zugang zu den amtlichen Informationen nach § 5 Absatz 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für die
Erhebung personenbezogener Daten bei betroffenen Personen
Verantwortlicher
Bürgermeister der Wallfahrtsstadt Kevelaer
Dr. Dominik Pichler
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer
Tel.: 02832-122-206
E-Mail: dominik.pichler@kevelaer.de
Datenschutzbeauftragte
Nina Neunheuser
Tel. 02832-122-204
E-Mail: datenschutzbeauftragte@kevelaer.de
Zweck der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt, um Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) entgegenzunehmen, zu prüfen und zu beantworten. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den Sie erhoben worden sind.
Wesentliche Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) in Verbindung mit § 4 IFG NRW.
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeiten von der Abteilung 1.1 verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittstaaten erfolgt nicht.
Verarbeitet werden insbesondere:
- Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer)
- Angaben zu Ihrem Antrag (Akten-/Vorgangsbezug, Beschreibung des Informationsbegehrens)
- Kommunikationsdaten (Korrespondenz mit der Verwaltung)
Innerhalb der Stadtverwaltung erhalten ausschließlich die mit der Bearbeitung Ihres Antrags betrauten Stellen Zugriff auf Ihre Daten. Sofern dies zur Bearbeitung erforderlich ist, können Ihre Daten an andere öffentliche Stellen oder Behörden übermittelt werden.
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Bearbeitung Ihres Antrags gespeichert. Nach deren Ende erfolgt die weitere Aufbewahrung gemäß den landesrechtlichen Aufbewahrungsfristen in Verbindung mit kommunalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Vorschriften (z. B. Aufbewahrungsfristen nach § 13 Abs. 2 VO über das Haushaltswesen der Gemeinden – GemHVO NRW). In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist 5 bis 10 Jahre nach Wegfall des Verarbeitungszwecks. Danach werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.
Rechte der betroffenen Person
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Landesdatenschutzgesetz NRW.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel. 0211/38424-0
Fax. 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist erforderlich, um Ihren Antrag auf Akteneinsicht zu bearbeiten. Ohne diese Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Automatisierte Entscheidungsfindung
Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling findet nicht statt.