Datenschutzinformation Antrag auf Zugang zu den amtlichen Informationen nach § 5 Absatz 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen

Datenschutzinformation 

Antrag auf Zugang zu den amtlichen Informationen nach § 5 Absatz 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen

Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für die 

Erhebung personenbezogener Daten bei betroffenen Personen

Verantwortlicher 

Bürgermeister der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Dr. Dominik Pichler

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer

Tel.: 02832-122-206

E-Mail: dominik.pichler@kevelaer.de


Datenschutzbeauftragte 

Nina Neunheuser 

Tel. 02832-122-204

E-Mail: datenschutzbeauftragte@kevelaer.de


Zweck der Datenverarbeitung 

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt, um Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) entgegenzunehmen, zu prüfen und zu beantworten. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den Sie erhoben worden sind.

Wesentliche Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) in Verbindung mit §  4 IFG NRW.

Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten 

Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeiten von der Abteilung 1.1 verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittstaaten erfolgt nicht. 

Verarbeitet werden insbesondere:

  • Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer)
  • Angaben zu Ihrem Antrag (Akten-/Vorgangsbezug, Beschreibung des Informationsbegehrens)
  • Kommunikationsdaten (Korrespondenz mit der Verwaltung)

Innerhalb der Stadtverwaltung erhalten ausschließlich die mit der Bearbeitung Ihres Antrags betrauten Stellen Zugriff auf Ihre Daten. Sofern dies zur Bearbeitung erforderlich ist, können Ihre Daten an andere öffentliche Stellen oder Behörden übermittelt werden.

Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen 

Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Bearbeitung Ihres Antrags gespeichert. Nach deren Ende erfolgt die weitere Aufbewahrung gemäß den landesrechtlichen Aufbewahrungsfristen in Verbindung mit kommunalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Vorschriften (z. B. Aufbewahrungsfristen nach § 13 Abs. 2 VO über das Haushaltswesen der Gemeinden – GemHVO NRW). In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist 5 bis 10 Jahre nach Wegfall des Verarbeitungszwecks. Danach werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.

Rechte der betroffenen Person

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Landesdatenschutzgesetz NRW.

Zuständige Aufsichtsbehörde 

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Postfach 20 04 44 

40102 Düsseldorf 

Tel. 0211/38424-0 

Fax. 0211/38424-10 

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist erforderlich, um Ihren Antrag auf Akteneinsicht zu bearbeiten. Ohne diese Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling findet nicht statt.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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