Kommunalwahl 2025
Die Kommunalwahlen stehen vor der Tür: Am 14. September wählen die Bürger*innen der Wallfahrtsstadt Kevelaer einen neuen Bürgermeister, Stadtrat und Kreistag des Kreises Kleve. Am Wahltag haben die Wahllokale von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Zusätzlich ist eine Briefwahl möglich. Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Informationen zur Kommunalwahl 2025 für Sie zusammengestellt.
Die Wahlen im Überblick
Bürgermeisterwahl
Der Bürgermeister wird für die Dauer von fünf Jahren durch Mehrheitswahl bestimmt. Alle Wahlberechtigten haben eine Stimme. Erringt kein Bewerber am 14. September die absolute Mehrheit, wird am 28. September 2025 eine Stichwahl durchgeführt.
Wahl des Rates der Wallfahrtsstadt Kevelaer
Bei der Wahl des Rates haben alle Wähler*innen eine Stimme. Mit dieser Stimme wählt man gleichzeitig:
- eine(n) Bewerber*in aus dem eigenen Wahlbezirk und
- die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe, zu der diese Person gehört.
Der Rat wird für fünf Jahre gewählt.
Kreistagswahl und Landrat
Alle Informationen zur Kreistagswahl und zur Landratswahl finden Sie auf der Website des Kreises Kleve.
Wer ist wahlberechtigt?
Bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen dürfen folgende Personen wählen:
- Deutsche sowie Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten (Unionsbürger*innen),
- die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
- die mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im jeweiligen Wahlgebiet (z. B. Gemeinde, Stadt oder Kreis) wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten und
- die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Briefwahl
Wenn Sie nicht persönlich ins Wahllokal gehen möchten oder können, haben Sie die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Nach der Beantragung erhalten Sie alle nötigen Briefwahlunterlagen per Post nach Hause. So können Sie Ihre Stimme in Ruhe und ortsunabhängig abgeben.
Bitten denken Sie daran: Der ausgefüllte rote Wahlbrief muss spätestens am Wahltag (14.September 2025) bis 16:00 Uhr beim Wahlleiter eingegangen sein.
Einen Wahlschein bzw. Briefwahlanträge können Sie bis Freitag, 12.09.2025, 15:00 Uhr beantragen. Nutzen Sie dafür entweder das Online-Formular über diesen Link oder den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung (Rücksendeadresse: Wallfahrtsstadt Kevelaer, Peter-Plümpe-Platz 12, 47623 Kevelaer).
Wichtig: Bitte stellen Sie den Antrag nur, wenn Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal wählen können oder möchten.
Briefwahl vor Ort
Voraussichtlich ab der 33. Kalenderwoche (ab 11. August 2025) können Sie direkt im Bürgerbüro der Wallfahrtsstadt Kevelaer, Peter-Plümpe-Platz 12, 47623 Kevelaer per Briefwahl wählen – zu den folgenden Öffnungszeiten:
- Montag & Dienstag: 09:00 – 17:00 Uhr
- Mittwoch: 09:00 – 12:30 Uhr
- Donnerstag: 09:00 – 18:00 Uhr
- Freitag: 07:30 – 12:30 Uhr
- Samstag: 10:00 – 12:30 Uhr
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und/oder Ihren Personalausweis mit.
Sonstiges
- Eine Abholung der Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich.
- Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist ein Antrag noch bis Sonntag, 14. September 2025, 15:00 Uhr möglich.
Wo wird gewählt?
In der Wallfahrtsstadt Kevelaer gibt es für die Kommunalwahl 2025 insgesamt 17 Wahlbezirke. Über den folgenden Link erhalten Sie eine Übersicht, welche Straßen zu welchem Stimmbezirk gehören.