Amtsblätter der Wallfahrtsstadt Kevelaer
Nach § 17 der Hauptsatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer werden öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, im Amtsblatt der Wallfahrtsstadt Kevelaer vollzogen.
Bei einer Satzungsänderung wird nicht die komplette Satzung öffentlich bekannt gemacht, sondern nur die Änderungssatzung mit den jeweils geänderten Passagen. Aktuelle Ausfertigungen der Satzungen finden Sie in der Rubrik Ortsrecht.
Hier können Sie den Bekanntmachungs-Newsletter abonnieren oder abbestellen.



