Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Kurztext
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch einlegen.
Leistungsbeschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Rechtsgrundlage
Voraussetzung
keine
Was sollte ich noch wissen?
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Urheber
Dr. Laier, RL VII2
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
An wen muss ich mich wenden?
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Typisierung
2/3Anträge / Formulare
