Fremdanzeige Parkverstoß
Leistungsbeschreibung
Neben der Feststellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Dienstkräfte der Ordnungsbehörde können auch Privatpersonen Halt- und Parkverstöße zur Anzeige bei der Bußgeldstelle bringen. Die Anzeige muss ausreichend dokumentiert sein, so dass hier keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der zu erteilenden Verwarnung bestehen. Bei einem eventuell nachfolgenden gerichtlichen Verfahren ist die Beweisbarkeit der Verkehrsordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung.
Zur Erstellung einer Fremdanzeige nutzen Sie bitte den Onlinedienst "Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr".
Rechtsgrundlage
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Was sollte ich noch wissen?
Damit Ihre Meldung bearbeitet werden kann, benötigen wir möglichst genaue Angaben:
Datum und Uhrzeit des Verstoßes
Ort (Straße, Hausnummer oder genaue Standortbeschreibung)
Kennzeichen des Fahrzeugs
Fahrzeugtyp und Farbe (wenn möglich)
Beschreibung des Parkverstoßes (z. B. „auf Gehweg“, „in Einfahrt“, „vor abgesenktem Bordstein“)
Foto(s) als Nachweis (freiwillig, aber hilfreich)
Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse)
Hinweis:
Anonyme Meldungen können nicht als offizielle Anzeige bearbeitet werden, da eine Zeugenaussage im Bußgeldverfahren erforderlich sein kann.Datenschutzhinweis
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Anzeige verwendet. Wenn ein Verfahren eingeleitet wird, kann die betroffene Person Einsicht in die Verfahrensakte erhalten – dadurch kann Ihr Name als Zeugin bzw. Zeuge bekannt werden.
