Parkausweis für das Stadtgebiet Kevelaer (soziale Dienste, Montage- und Reparaturarbeiten)

  • Leistungsbeschreibung

    Für Service- und Werkstattfahrzeuge von Handwerks- und Gewerbebetrieben kann eine mit der Betriebstätigkeit verbundene Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

    Für Fahrzeuge ambulanter sozialer Dienste besteht die Möglichkeit zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge.

    Die Genehmigung bezieht sich nur auf die Ausführung der Betriebstätigkeit soweit und solange keine andere geeignete Parkmöglichkeit besteht und gilt somit nicht zum Parken am Betriebssitz, an der Zweigniederlassung und in deren Nähe.

  • Erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag (persönlich, schriftlich oder per Email)
    • Kopie der Fahrzeugscheine beziehungsweise Zulassungsbescheinigungen Teil I
  • Gebuehren

    100,00 € für ein Jahr

    Hinweis: Wenn gleichzeitig mehr als ein Parkausweis beantragt wird, werden die Gebühren ab dem zweiten Parkausweis auf 50,00 € reduziert.

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