Reisepass beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    • Reisepass Ausstellung 
    • bei Einreise in Staaten außerhalb der EU ist ein Reisepass notwendig
    • deutscher Reisepass wird auf Antrag ausgestellt
      • muss persönlich beantragt werden
        • kann im Inland in einem Bürgeramt beantragt werden
        • kann im Ausland bei einer deutschen Vertretung beantragt werden
      • kann für jede Person jeden Alters, auch für Säuglinge und Kleinkinder, beantragt werden
    • Gültigkeit des Reisepasses verfällt vorzeitig, wenn 
      • Eintragungen nicht mehr zutreffen
      • das Passfoto eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
    • Änderung des Wohnorts oder der Größe führen nicht zur Ungültigkeit
    • Voraussetzung: 
      • deutsche Staatsbürgerschaft 
      • es liegen keine Passversagungsgründe vor
    • erforderliche Unterlagen: 
      • biometrisches Passfoto
      • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
      • ggfs. Geburtsurkunde
      • bei der Antragstellung für ein Kind: 
        • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person
        • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person bzw. den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
    • alternativ kann der Reisepass im Express-Bestellverfahren oder, wenn bis zum Reiseantritt keine Zeit für ein Express-Bestellverfahren (abholbereit in der Regel nach 3 Werktagen) mehr bleibt, auch als vorläufiger Reisepass beantragt werden
    • zuständig:
      • Passbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
      • jede andere Passbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen) 
      • deutsche Vertretung im Ausland (es entstehen Zusatzkosten)
  • Leistungsbeschreibung

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.  

    Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.

    Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

    Der Reisepass

    • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
    • hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
    • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

    Der Kinderreisepass

    • ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
    • wird von einigen Staaten in der EU und auch teilweise weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungs-Klebeetikett enthält,
    • hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen oder bestimmte Reisevoranmeldungen wie bspw. ESTA (USA) untauglich ist.

    Kinderreisepässe laufen aus und werden nicht mehr neu ausgestellt, nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.

    Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können weiterverwendet werden, bis sie ungültig werden, beispielsweise wenn das Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist oder das Ablaufdatum erreicht ist.

    Beantragung des Reisepasses:

    Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde abholbereit vor.

    Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.

    Zuständigkeiten:

    Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

    Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können und die Behörde diesen wichtigen Grund anerkennt. Für den erhöhten verwaltungsinternen Aufwand zahlen Sie einen Zuschlag.

    Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Grundsätzlich ist für die Ausstellung eines Reisepasses die Behörde zuständig, in deren Bezirk die Ausweisbewerberin oder der Ausweisbewerber mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

    Hier gelangen Sie zur Statusabfrage Ihres Dokumentes.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    für einen Reisepass oder einen Express-Reisepass:

    Der Express-Reisepass ist ein normaler, maschinenlesbarer Reisepass, den die Bundesdruckerei gegen eine erhöhte Gebühr schneller als sonst fertigt. Er wird innerhalb von drei Werktagen von der Bundesdruckerei ausgestellt.

    • aktuelles, biometrisches Foto
    • bisher bestehendes Ausweisdokument
    • eine aktuelle Personenstandsurkunde je nach Familienstand: 
      • Ledig = Geburtsurkunde
      • Verheiratet = Eheurkunde
      • Geschieden = beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk oder Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
      • Verwitwet = beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk oder Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten/der Ehegattin
    • Einverständniserklärung beider Elternteile, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (siehe Formulare)
    • Gegebenenfalls Sorgerechtserklärung, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
    • Gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde

    zusätzlich bei einem vorläufigen Reisepass:

    Ein vorläufiger Reisepass dient dazu, einen Passbewerber in Not- und Eilfällen im In- und Ausland sofort mit einem vollwertigen Ausweisdokument zu versehen.

    • Nachweise für den Not- oder Eilfall (z.B. Flugticket, Buchungsbestätigung)

    zusätzlich bei einem zweiten Reisepass:

    Ein Grund für einen Zweitpass ist, wenn Sie zum Beispiel in einen Staat einreisen möchten, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigern wird, wenn aus Ihrem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.

    • schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers

    zusätzlich bei einem gestohlenen/verlorenen Reisepass:

    • Ausfertigung der Strafanzeige
    • Identitätsnachweis

    Tipp:
    Lassen Sie zwei Wochen vergehen bevor Sie einen neuen Reisepass beantragen; vielleicht findet er sich wieder.

    Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden.

  • Voraussetzung

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
  • Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
  • Weiterführende Informationen

  • Fristen

    Für Antragstellende unter 24 Jahre

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre

    Geltungsdauer: 10 Jahre

  • Gebuehren

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer
    • Reisepass für Personen unter 24 Jahre: 37,50 € und sechs Jahre gültig
    • Reisepass für Personen über 24 Jahre: 70,00 € und zehn Jahre gültig
    • zusätzliche Gebühr für einen Expressreisepass: 32,00 €
    • Vorläufiger Reisepass: 26,00 € und ein Jahr gültig
    • Zweiter Reisepass: 70,00 € und sechs Jahre gültig
    • zusätzliche Gebühr für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 €
  • Anträge / Formulare


Zuständige Organisationseinheiten

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