Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Kurztext
- Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten
- Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Wegeflächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.
- Wenn eine öffentliche Fläche für Werbung genutzt werden soll, stellt dies eine Sondernutzung der öffentlichen Fläche dar.
- Es muss eine Sondernutzungserlaubnis beantragt werden
- Die Sondernutzungserlaubnis muss vorliegen, bevor mit der Sondernutzung begonnen wird.
- Die Sondernutzung darf weder Personen noch öffentliche Belange beeinträchtigen.
- Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.
- Zuständig: Die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Sondernutzung stattfinden soll
Leistungsbeschreibung
Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.
Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.
Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerEine Beeinträchtigung des Stadtbildes durch übermäßiges Plakatieren ist in Kevelaer nicht gewünscht.
In erster Linie werden Veranstaltungen daher, unter anderem, über die Veranstaltungstafel in zentraler Ortslage angekündigt.
Plakatierungen sind Sondernutzungen und bedürfen der Erlaubnis. Das Befestigen von Plakaten ist erst nach Erlaubniserteilung zulässig. Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel eine Gebühr erhoben.
Wildes Plakatieren ist in Kevelaer verboten.
Wer dies dennoch tut, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Das bedeutet:
Befestigen Sie keine Handzettel, Plakate, Flugblätter oder Werbung an Verkehrsschildern, Zäunen oder Hauswänden an der Straße.
Genehmigte Werbeflächen dürfen nicht überklebt, übermalt oder anders überdeckt werden.
Bitte melden Sie Wilde Plakatierungen der Abteilung "Sicherheit und Ordnung", wenn Sie eine feststellen.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
- Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel ein Entwurf des Werbeträgers und ein Lageplan)
Voraussetzung
- Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
- Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
- Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
- Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
- Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.
Hinweise
Es gibt folgende Hinweise:
Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.
Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.
Gebuehren
Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.
Anträge / Formulare