Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

  • Kurztext

    • Beratung zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Überwin dung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    • Bei besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwie-
      rigkeiten können etwaige Leistungen zur Unterstützung er-
      bracht werden
    • Die Beratung zeigt mögliche Unterstützungsangebote im
      Rahmen der Hilfe zur Überwindung von besonderen sozia-
      len Schwierigkeiten nach dem SGB XII auf
    • Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
      ten können nur nachrangig gewährt werden
    • Daher werden auc h weitere mögliche Unterstützungsleis-
      tungen im Rahmen der Beratung aufgeführt
  • Leistungsbeschreibung

    Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
    eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schw ierigkei-
    ten erhalten.
    Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
    Voraussetzungen für die Hilfe währung geklärt werden.
    Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
    ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
    bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
    erst genommen werden müssen, informiert.
    Sollten Sie folgende Vo raussetzungen erfüllen, können unter Um-
    ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
    ten gewährt werden:

    • Besondere Lebensverhältnisse:
      • keine oder keine ausreichende Wohnung
      • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
      • gewaltgeprägte Lebensumstände
      • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
      • vergleichbare nachteilige Umstände
    • Soziale Schwierigkeiten :
      • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
      • Finden eines Arbeitsplatzes
      • Erhalt eines Arbeitsplatzes
      • familiäre oder andere soz iale Beziehungen
      • Straffälligkeit

    Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
    tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
    gen bekommen :

    • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
    • Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh-
      nung
    • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
    • Hilfen zur Schul - bzw. Berufsausbildung
    • Geld - und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
      senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
      stationärer Unterbring ung
  • Rechtsgrundlage

  • Verfahrensablauf

    • Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonde rer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine ent sprechende Kontakta nfrage gestellt werden.
    • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungs möglichkeiten besprochen werden.
    • Auch mögliche vorran gige Leistungen können hier bespro chen werden.
    • Mögliche Hilfen sind unter anderem : Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
    • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be- sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt si nd, kann im Be ratungsgespräch besprochen werden.

Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

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