Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Kurztext
- Beratung zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Überwin dung besonderer sozialer Schwierigkeiten
-
Bei besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwie-
rigkeiten können etwaige Leistungen zur Unterstützung er-
bracht werden -
Die
Beratung zeigt mögliche Unterstützungsangebote im
Rahmen der Hilfe zur Überwindung von besonderen sozia-
len Schwierigkeiten nach dem SGB XII auf -
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten können nur nachrangig gewährt werden -
Daher werden auc
h weitere mögliche Unterstützungsleis-
tungen im Rahmen der Beratung aufgeführt
Leistungsbeschreibung
Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schw ierigkei-
ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
Voraussetzungen für die Hilfe währung geklärt werden.
Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
erst genommen werden müssen, informiert.
Sollten Sie folgende Vo raussetzungen erfüllen, können unter Um-
ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten gewährt werden:-
Besondere Lebensverhältnisse:
- keine oder keine ausreichende Wohnung
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
- vergleichbare nachteilige Umstände
-
Soziale Schwierigkeiten
:
- Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
- Finden eines Arbeitsplatzes
- Erhalt eines Arbeitsplatzes
- familiäre oder andere soz iale Beziehungen
- Straffälligkeit
Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
gen bekommen :- Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
-
Maßnahmen zur Beschaffung
und Erhaltung einer Woh-
nung - Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
- Hilfen zur Schul - bzw. Berufsausbildung
-
Geld
-
und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
stationärer Unterbring ung
-
Besondere Lebensverhältnisse:
Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
- Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonde rer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine ent sprechende Kontakta nfrage gestellt werden.
- Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungs möglichkeiten besprochen werden.
- Auch mögliche vorran gige Leistungen können hier bespro chen werden.
- Mögliche Hilfen sind unter anderem : Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
- Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be- sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt si nd, kann im Be ratungsgespräch besprochen werden.