Gewerbe Abmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    • GewerbeAbmeldung
    • Eine Abmeldung des Gewerbes ist erforderlich, wenn der Geschäftsbetrieb eingestellt wird, wenn der Betriebssitz oder der Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde verlegt wird oder wenn sich die Rechtsform des Betriebes ändert.
    • Bei einer Betriebsverlegung innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde genügt eine Gewerbeummeldung.

Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

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  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.