Bildungs- und Teilhabepaket

  • Leistungsbeschreibung

    Mit den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verschiedene Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglicht werden.

    Voraussetzung ist, dass für das jeweilige Kind eine der folgenden Leistungen bezogen wird:

    • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Leistungen nach SGB II)
    • Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder andere Sozialhilfeleistungen (Leistungen nach SGB XII)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
    • Kinderzuschlag
    • Wohngeld und Kindergeld


    Unter den entsprechenden Voraussetzungen werden folgende Leistungen finanziert:

    • Hilfen für Lernförderung
    • Teilhabemöglichkeiten am sozialen und kulturellen Leben (angeleitete Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur, Freizeit)
    • ein Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen in Kita und Schule
    • Kita- und Schulausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten
    • Schüler-Beförderungskosten
    • Aufwendungen für den persönlichen Schulbedarf


    Die entprechenden Antragsformulare erhalten Sie im Fachbereich Arbeit und Soziales. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter*innen:

    Für Leistungen nach dem SGB II im Jobcenter

    Für Leistungen für Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder andere Sozialhilfeleistungen (Leistungen nach SGB XII) im Sozialamt

    Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Sozialamt

    Für Kinderzuschlag und Wohngeld in der Wohngeldstelle

  • Anträge / Formulare

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

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  • Bildschirmlupe

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