Einbürgerung

  • Leistungsbeschreibung

    Ausländerinnen und Ausländer, die längere Zeit in Deutschland leben und hier auch bleiben wollen, haben die Möglichkeit die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie bekommen dann einen deutschen Pass, können in Deutschland wählen und gewählt werden, genießen Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, können in viele Länder visafrei reisen, in Deutschland frei ihren Beruf wählen und dauerhaft hier leben.


    Einbürgerungsverfahren sind sehr komplex und nehmen in der Regel eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch. In ausführlichen Beratungsgesprächen werden die Bewerberinnen und Bewerber über die Möglichkeiten und Voraussetzungen informiert. Im eigentlichen Antragsverfahren sind verschiedene Behörden und öffentliche Stellen zu beteiligen. Unter anderem sind die wirtschaftliche Lage, die persönlichen Verhältnisse, Auswirkungen von evtl. Straftaten auf das Verfahren und die Verfassungstreue der Betroffenen zu prüfen. Die Deutschkenntnisse sind ein wesentliches Merkmal für eine soziale Integration und ebenfalls Voraussetzung für eine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Nachweise sind hier z.B. eine erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs, ein Sprachdiplom (Zertifikat Deutsch B 1), ein Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung

  • Zuständige Stelle

    Zuständig ist für die in der Wallfahrtsstadt Kevelaer wohnenden Personen grundsätzlich der Landrat des Kreises Kleve.

    Kreis Kleve

    Nassauer Allee 15 - 23

    47533 Kleve

    Tel.: +49 2821 85-0


Zuständige Organisationseinheiten

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