Abteilung 4.2 - Jobcenter
Sonstige Angaben
Bürgergeld
Öffnungszeiten
Ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgeeignet
Zuständigkeiten
Anmerkungen
Die Abteilung 4.2 Jobcenter - ist zuständig für die Berechnung und Gewährung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende umfasst Leistungen zur Beratung, Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und Sicherung des Lebensunterhaltes. Neben der Regelleistung und angemessener Unterkunftskosten, können Mehrbedarfe oder einmalige Leistungen gewährt werden. Für Kinder kann im Rahmen von Bildung und Teilhabe eine zusätzliche Unterstützung erfolgen.
Zu den Aufgaben der Abteilung gehört die Unterstützung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Beschäftigung. Ziel ist es dabei, vorrangig in Beschäftigungsverhältnisse auf dem 1. Arbeitsmarkt zu vermitteln. Falls dies nicht direkt möglich ist, können auch Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, Aktivierungsmaßnahmen oder andere Förderinstrumente zur Verbesserung der Vermittlungschancen genutzt werden.
Ausgangspunkt für die Beurteilung und den Einsatz der notwendigen, angemessenen und möglichst passgenauen Unterstützungsmöglichkeiten ist eine wiederkehrende Potenzialanalyse, um die Stärken und Schwächen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu ermitteln. Für das Erreichen der Ziele werden Eingliederungsvereinbarungen zwischen dem Jobcenter und dem Leistungsberechtigten abgeschlossen, die auf dem Grundsatz von "Fördern und Fordern" basieren.