Offener Ganztag und Verlässlicher Halbtag
Offener Ganztag (OGS)
An allen Grundschulen besteht die Möglichkeit, Kinder in der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS) betreuen zu lassen.
Die Offene Ganztagsschule im Primarbereich (Grundschule) bietet zusätzlich zum geplanten Unterricht an den Unterrichtstagen, an unterrichtsfreien Tagen (außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) und bei Bedarf in den Ferien Angebote außerhalb der Unterrichtszeit (außerunterrichtliche Angebote) an.
Jedes Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung (§ 24 (4) SGB VIII). Der Anspruch des Kindes auf Förderung in Tageseinrichtungen gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt.
Der Zeitrahmen erstreckt sich unter Einfluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von spätestens 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mindestens bis 15:00 Uhr. Die OGS bietet an allen Unterrichtstagen von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr zusätzliche Bildungs-, Förder- und Freizeitangebote.
Was kennzeichnet die Offene Ganztagsschule in Kevelaer?
- Förderung für alle Kinder durch ein qualifiziertes Bildungs- und Betreuungsangebot
- Kontakt zu anderen Kindern
- feste Zeiten für die Erledigung der Hausaufgaben
- Mittagstisch
- bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- intensive Zusammenarbeit der Schulleitungen mit den Trägern sowie dem Schulträger
Wie hoch ist der monatliche Elternbeitrag für die OGS?
Die Höhe des monatlichen Elternbeitrages richtet sich nach folgenden Einkommensstufen, die gemäß der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge bis zum 31.07.2026 gelten:
Stufe Einkommensgrenze Beitrag in €
(bis zum 31.07.2026)1 bis 12.500,00 € 11,00 € 2 bis 25.000,00 € 22,00 € 3 bis 37.500,00 € 44,00 € 4 bis 50.000,00 € 66,00 € 5 bis 65.000,00 € 99,00 € 6 bis 80.000,00 € 132,00 € 7 bis 95.000,00 € 165,00 € 8 über 95.000,00 € 198,00 € Für das zweite Kind wird der hälftige Beitrag fällig. Für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Elternbeitrag erhoben.
WICHTIG!
Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat in seiner Sitzung am 24.02.2026 eine Erhöhung der Elternbeiträge für den Offenen Ganztag ab dem Schuljahr 2026/2027 beschlossen. Die ab dem 01.08.2026 geltenden Elternbeiträge richten sich nach folgenden Einkommensstufen:
Stufe Einkommensgrenze Beitrag in €
(gültig ab dem 01.08.2026)1 bis 12.500,00 € 11,00 € 2 bis 25.000,00 € 23,00 € 3 bis 37.500,00 € 45,00 € 4 bis 50.000,00 € 68,00 € 5 bis 65.000,00 € 102,00 € 6 bis 80.000,00 € 136,00 € 7 bis 95.000,00 € 170,00 € 8 bis 110.000,00 € 204,00 € 9 über 110.000,00 € 238,00 € Für das zweite Kind wird der hälftige Beitrag fällig. Für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Elternbeitrag erhoben.
Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt nach dem tatsächlichen Einkommen, das Einkommen ist entsprechend nachzuweisen. Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt durch Bescheid der Wallfahrtsstadt Kevelaer.
Wie hoch sind die Kosten für das Mittagessen?
Der Kostenbeitrag für das Mittagessen wird zusätzlich zum Elternbeitrag für die Teilnahme am Angebot der OGS erhoben. Verantwortlich für die Abwicklung und Durchführung des Mittagessens ist der Träger. Das festgelegte Entgelt wird direkt durch den Träger bei den Eltern erhoben.
Verlässlicher Halbtag (VHT)
Zusätzlich zum Offenen Ganztag bieten alle Grundschulen auch das Betreuungsangebot des Verlässlichen Halbtags (VHT) an.
Die Betreuungsform beinhaltet zusätzlich zum geplanten Unterricht an allen Unterrichtstagen, an unterrichtsfreien Tagen (außer Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) eine Betreuung bis zum Ende der 6. Schulstunde. Dies ist unter Einfluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von 11:30 Uhr bis 13:15 Uhr.
Gemeinsame Mittagsmahlzeiten und die Betreuung der Hausaufgaben sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Verlässlichen Halbtages.
Wie hoch ist der monatliche Elternbeitrag für den VHT?
Die Höhe des monatlichen Elternbeitrages für den VHT beträgt bis zum 31.07.2026 einkommensunabhängig 55,00 € für das erste Kind. Für das zweite Kind wird der hälftige Beitrag fällig. Für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Elternbeitrag erhoben.
WICHTIG!
Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat in seiner Sitzung am 24.02.2026 eine Erhöhung der Elternbeiträge für den Verlässlichen Halbtag ab dem Schuljahr 2026/2027 beschlossen.
Die Höhe des monatlichen Elternbeitrages für den Verlässlichen Halbtag beträgt ab dem 01.08.2026 einkommensunabhängig 60,00 € für das erste Kind. Für das zweite Kind wird der hälftige Beitrag fällig. Für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Elternbeitrag erhoben.
Welche Ferienbetreuung gibt es und wie hoch ist der Elternbeitrag?
In den Ferien besteht die Möglichkeit zusätzlich eine Ferienbetreuung in Anspruch zu nehmen. Hierfür erhebt die Wallfahrtsstadt Kevelaer bis zum 31.07.2026 einen Zusatzbeitrag in Höhe von 60,00 € je Kind und je Ferienwoche. Für das zweite Kind wird der hälftige Beitrag fällig. Für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Elternbeitrag erhoben.
WICHTIG!
Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat in seiner Sitzung am 24.02.2026 eine Erhöhung der Elternbeiträge für den Verlässlichen Halbtag ab dem Schuljahr 2026/2027 beschlossen.
Für die zusätzliche Ferienbetreuung wird ab dem 01.08.2026 ein Zusatzbeitrag in Höhe von 80,00 € je Kind und je Ferienwoche erhoben. Für das zweite Kind wird der hälftige Beitrag fällig. Für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Elternbeitrag erhoben.
Über die gebuchte Ferienbetreuung ergeht ein separater Bescheid.
Allgemeine Informationen & Träger*innen
Weitere Informationen erhalten Sie bei den beiden Träger*innen, den jeweiligen Schulleitungen sowie bei den Schulträger*innen. Weitere Informationen erhalten Sie aus der aktuellen Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge.
Die Anmeldung des Kindes zur Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten hat von den Erziehungsberechtigten schriftlich bei der jeweiligen Schul- bzw. OGS-Standortleitung zu erfolgen.
Die Anmeldung ist für das gesamte Schuljahr (01.08. - 31.07.) bindend.
Für die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschule sowie des Verlässlichen Halbtages werden Elternbeiträge gemäß der Satzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer zur Erhebung von Elternbeiträgen in der jeweils aktuellen Fassung erhoben.

AWO Kreisverband Kleve e.V.
Thaerstraße 21, 47533 Kleve
Telefon: 02821 8993930
E-Mail: info@awo-kreiskleve.de
Website der AWO Kreisverband Kleve

Caritasverband Geldern-Kevelaer e.V.
Südwall 1 - 5, 47608 Geldern
Telefon: 02831 9395-0
E-Mail: info@caritas-geldern.de
Website des Caritasverbandes

