Mittagstreff Kevelaer

Der "Städtische Mittagstreff nach Schulschluss" ist eine Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit und befindet sich im Gebäude auf der Kroatenstraße 87 in 47623 Kevelaer - direkt am Schulzentrum in unmittelbarer Nähe zu den beiden weiterführenden Schulen.

Art und Inhalte des Betreuungsangebotes

Der Mittagstreff bietet im Anschluss an das Schulende und an schulfreien Tagen eine nachschulische Betreuung für Kinder an, die eine der beiden weiterführenden Schulen der Wallfahrtsstadt Kevelaer besuchen. Außerdem wird eine Ferienbetreuung angeboten.

Die Hausaufgabenbetreuung ist neben einem regelmäßigen Mittagstisch in der Mensa, einem regen Freizeitangebot sowie einem abwechslungsreichen Ferienprogramm ein zeitintensiver und wichtiger Bereich der Arbeit im Mittagstreff.

Öffnungszeiten

Die Kinder und Jugendlichen können die Einrichtung von Montag bis Freitag im Anschluss an das Schulende bis 17:00 Uhr besuchen. An schulfreien Tagen und in den Ferien ist die Einrichtung ab 8:00 Uhr geöffnet.

In den Sommerferien ist die Einrichtung drei Wochen geschlossen (Betriebsferien), ebenso eine Woche in den Weihnachtsferien. Die genauen Schließzeiten werden im Vorfeld mitgeteilt.

Betreuungsvertrag und Elternbeitrag

Die Eltern / Erziehungsberechtigten schließen einen Betreuungsvertrag mit der Wallfahrtsstadt Kevelaer ab. Für die Teilnahme am Angebot der Einrichtung ist ein Elternbeitrag (monatliche Betreuungskosten) zu entrichten. Die Höhe des monatlichen Elternbeitrages für den Mittagstreff richtet sich nach dem ermittelten Einkommen gemäß den folgenden Einkommensgruppen. 

Analog zur gültigen Elternbeitragssatzung für die "Offene Ganztagsschule (OGS)" gelten bis zum 31.07.2026 folgende gestaffelte Einkommensgrenzen sowie die nachstehenden monatlich zu zahlenden Elternbeiträge:

Stufe
Einkommensgrenze
Beitrag in €
(gültig bis zum 31.07.2026)
1
bis 12.500,00 €
11,00 €
2
bis 25.000,00 €
22,00 €
3
bis 37.500,00 €
44,00 €
4
bis 50.000,00 €
66,00 €
5
bis 65.000,00 €
99,00 €
6
bis 80.000,00 €
132,00 €
7
bis 95.000,00 €
165,00 €
8
über 95.000,00 €
198,00 €

Für die Festsetzung des Beitrages ist das tatsächliche Einkommen eines Kalenderjahres im Jahr der Beitragspflicht maßgebend. Das Einkommen ist entsprechend nachzuweisen. Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt durch Bescheid der Wallfahrtsstadt Kevelaer.

WICHTIG!

Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat in seiner Sitzung am 24.02.2026 eine Erhöhung der Elternbeiträge  gemäß der Elternbeitragssatzung für die "Offene Ganztagsschule (OGS)" ab dem Schuljahr 2026/2027 beschlossen. Die ab dem 01.08.2026 geltenden Elternbeiträge richten sich auch für den Mittagstreff dann nach folgenden Einkommensstufen:

Stufe
Einkommensgrenze
Beitrag in €
(gültig ab dem 01.08.2026)
1
bis 12.500,00 €
11,00 €
2
bis 25.000,00 €
23,00 €
3
bis 37.500,00 €
45,00 €
4
bis 50.000,00 €
68,00 €
5
bis 65.000,00 €
102,00 €
6
bis 80.000,00 €
136,00 €
7
bis 95.000,00 €
170,00 €
8
bis 110.000,00 €
204,00 €
9über 110.000,00 €238,00 €

Für das zweite Kind wird der hälftige Beitrag fällig. Für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Elternbeitrag erhoben.

Teilnahme am regelmäßigen Mittagstisch

Das Betreuungsangebot beinhaltet grundsätzlich die tägliche Gewährleistung eines geregelten Mittagessens. Die Teilnahme an diesem Angebot erfolgt auf freiwilliger Basis. Die hierbei entstehenden Kosten für das Mittagessen sind zusätzlich zu entrichten und werden direkt über den Anbieter "SOS-Kinderdorf Niederrhein" abgerechnet.

Das Mensa-Büro befindet sich im Mittagstreff-Gebäude, nähere Informationen zur Bestellung und Abrechnung des Mittagessens erhalten Sie hier.

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