Bauleitplanverfahren
Für die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes ist nach den Vorgaben des Baugesetzbuches in der Regel ein zweistufiges Beteiligungsverfahren vorgesehen. Demnach wird zunächst ein Vorentwurf erarbeitet, mit dem die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert werden soll. Hierbei besteht die erste Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zu der Planung vorzubringen. In einem zweiten Schritt wird ein Entwurf der Planung erarbeitet, der wiederum öffentlich ausgelegt wird, und zu dem sich die Betroffenen erneut äußern können. Die Planung wird durch Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Wallfahrtsstadt Kevelaer eingeleitet und in den verschiedenen Verfahrensschritten geleitet. Letztendlich entscheidet der Rat über den Bebauungsplan als Satzung. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird der Plan rechtskräftig.
Bei Planungen, die sich nur unwesentlich auf das Plangebiet oder die Nachbargebiete auswirken, und bei Planungen für kleinere Gebiete zur Innenentwicklung, kann auf die Auslegung eines Vorentwurfs verzichtet werden.
Verbindliche oder rechtlich bindende Auskünfte können nur auf Grundlage der Originalunterlagen von der Abteilung Stadtplanung der Wallfahrtsstadt Kevelaer erteilt werden. Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.
Derzeit befinden sich folgende Pläne im Verfahren:
Die Informationen zu den aktuellen Beteiligungsverfahren der Bauleitplanung sind umgezogen. Seit März 2026 werden alle laufenden Beteiligungen auf der folgenden Seite veröffentlicht: https://www.kevelaer.de/bauen-umwelt/stadtplanung/aktuelle-beteiligungen/ Dort finden Sie die jeweiligen Planunterlagen, Informationen zum Beteiligungszeitraum sowie Hinweise zur Abgabe von Stellungnahmen. Bitte nutzen Sie künftig diese Seite, um sich über aktuelle Beteiligungen der Bauleitplanung zu informieren.

