Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb oder sonstigem Dienstleistungsunternehmen regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres und umfangreiches Material transportieren müssen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für ganz Nordrhein-Westfalen erhalten.

    Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A oder B der Handwerksordnung und sonstige Betriebe, soweit sie vergleichbare Arbeiten durchführen. 

    Die Firmenfahrzeuge müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren festen Firmenaufschriften versehen sein.

    Die Genehmigung bezieht sich nur auf die Ausführung des Gewerkes soweit und solange keine andere geeignete Parkmöglichkeit besteht und gilt somit nicht zum Parken am Betriebssitz, an der Zweigniederlassung und in deren Nähe.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.


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