Ausnahmegenehmigung zum Parken für Anwohner

  • Leistungsbeschreibung

    Anwohner, die in Gebieten wohnen, in denen die Parkmöglichkeiten zeitlich beschränkt sind, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese Genehmigung wird für ein Jahr erteilt. Vor Ablauf des Jahres muss ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden.

    Für folgende Straßen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden:

    Meldeadressehier darf geparkt werden

    Am Bahnhof

    Am Bahnhof

    Annastraße

    Annastraße (Haus Nr. 32-70)

    Basilikastraße

    Basilikastraße

    Bleichstraße

    Bleichstraße

    Dondertstraße

    Dondertstraße

    Egmontstraße

    Egmontstraße

    Gelderner Straße

    Gelderner Straße

    Johannesstraße

    Johannesstraße/Kardinal-von-Galen-Straße

    Kardinal-von-Galen-Straße

    Parkplatz Innenstadt West

    Maasstraße

    Parkplatz Innenstadt West

    Marienstraße

    Marienstraße

    Neustraße

    Parkplatz Innenstadt West

    Peter-Plümpe-Platz

    Parkplatz Rathaus

    Römerstraße

    Parkplatz Konzert- und Bühnenhaus

    Schanzstraße

    Schanzstraße

    Venloer Straße

    Venloer Straße

    Willibrordstraße

    Willibrordstraße


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

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