Wohnsitz Änderung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Kurztext
- Hauptwohnung Änderung
- mehrere Wohnungen; von diesen ändert sich die Hauptwohnung
- unter Hauptwohnung versteht man die vorwiegend benutzte Wohnung
- die vorwiegende Nutzung ergibt sich in erster Linie aus den tatsächlichen Aufenthaltszeiten
- in Zweifelsfällen ist der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen entscheidend
- unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung im Inland
- Änderung der Hauptwohnung ist innerhalb von 2 Wochen mitzuteilen
- zuständig: Meldebehörde der neuen Hauptwohnung
Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Stelle
Fristen
Anträge / Formulare