Wohnsitz Änderung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    • Hauptwohnung Änderung
    • mehrere Wohnungen; von diesen ändert sich die Hauptwohnung
    • unter Hauptwohnung versteht man die vorwiegend benutzte Wohnung
    • die vorwiegende Nutzung ergibt sich in erster Linie aus den tatsächlichen Aufenthaltszeiten
    • in Zweifelsfällen ist der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen entscheidend
    • unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung im Inland
    • Änderung der Hauptwohnung ist innerhalb von 2 Wochen mitzuteilen
    • zuständig: Meldebehörde der neuen Hauptwohnung

Zuständige Organisationseinheiten

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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