Melderegisterauskunft Erteilung
- Kurztext- Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister: - einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
 
- Leistungsbeschreibung- Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister: - einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
 Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer- Einfache Melderegisterauskunft - Das Bürgerbüro darf Auskunft über - Vor- und Familienname
- akademischer Grad
- derzeitige Anschrift
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
 - einzelner bestimmter Einwohner der Wallfahrtsstadt Kevelaer an jedermann erteilen. Es sei denn, eine Übermittlungs- oder Auskunftssperre besteht. - Erweiterte Melderegisterauskunft - Soweit jemand bei einer Anfrage zusätzlich ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft macht, dürfen zusätzlich zu der einfachen Melderegisterauskunft auch folgende Daten eines einzelnen, bestimmten Einwohners mitgeteilt werden: - frühere Vor- und Familiennamen
- Tag und Ort der Geburt
- gesetzliche Vertreter
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
- Sterbetag und -ort
 - Als Nachweis des rechtlichen bzw. berechtigten Interesses an einer erweiterten Melderegisterauskunft gelten z.B. ein Zahlungsbefehl, ein Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, Bestellung zum Nachlasspfleger. - Für Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen (z.B. Archivauskunft) wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros. - Auskünfte können persönlich oder schriftlich angefordert werden. 
- Rechtsgrundlage
- Erforderliche UnterlagenSpezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer- Um die erbetene Auskunft erteilen zu können werden folgende Angaben benötigt: - Vor- und Familienname der gesuchten Person
- bisherige Anschrift und/oder Geburtsdatum
- Erklärung zum Zweck der Auskunft
 
- KostenSpezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer- einfache Melderegisterauskunft: 11,00 €
- erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 €
- Auskunftserteilung verbunden mit einem größeren Verwaltungsaufwand
 (z.B. Archivauskunft): 15,00 € bis 50,00 €
- Auskunftserteilung verbunden mit örtlichen Ermittlungen: 40,00 € bis 100,00 €
 
