Unbedenklichkeitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Für die Genehmigung zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigen Sie in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Hierbei handelt es sich um eine Bescheinigung, die aussagt dass keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Formulare
Bearbeitungsdauer