Ausweisdokumente
- Leistungsbeschreibung- Ausweispflicht - Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen. - Sie können folgende Ausweisdokumente im Bürgerbüro beantragen: - Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
 - Diese Ausweisdokumente werden von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Herstellung und Übersendung der fertigen Ausweisdokumente dauert ca. 2 - 3 Wochen bei einem Personalausweis und ca. 4 - 6 Wochen bei einem Reisepass. Bitte berücksichtigen Sie diese Zeit bei der Antragstellung. - Grundsätzlich ist für die Ausstellung eines Ausweisdokumentes die Behörde zuständig, in deren Bezirk die Ausweisbewerberin oder der Ausweisbewerber mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. 
- Rechtsgrundlage- Personalausweisgesetz
- Passgesetz
 
- Anträge / Formulare
