Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
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Kurztext
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
- Um Spielgeräte, die eine Gewinnmöglichkeit bieten, aufstellen zu dürfen, muss die Geeignetheit des Aufstellorts festgestellt werden; Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist; Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ; Grundsätzlich dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nur in Räumen von Schank oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmestellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden.
- Zuständig: Kommunale Ordnungsbehörden
Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzung
Verfahrensablauf
Hinweise