Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb oder sonstigem Dienstleistungsunternehmen regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres und umfangreiches Material transportieren müssen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für ganz Nordrhein-Westfalen erhalten.

    Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A oder B der Handwerksordnung und sonstige Betriebe, soweit sie vergleichbare Arbeiten durchführen. 

    Die Firmenfahrzeuge müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren festen Firmenaufschriften versehen sein.

    Die Genehmigung bezieht sich nur auf die Ausführung des Gewerkes soweit und solange keine andere geeignete Parkmöglichkeit besteht und gilt somit nicht zum Parken am Betriebssitz, an der Zweigniederlassung und in deren Nähe.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag (persönlich, schriftlich oder per Email)
    • Kopie der Gewerbe-Anmeldung beziehungsweise Gewerbe-Ummeldung
    • Kopie der aktuellen Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer oder der Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite). Wenn keine Eintragung bei der Handwerkskammer erforderlich ist (sonstige Betriebe), schriftliche Angaben, welche handwerklichen Tätigkeiten ausgeübt werden beziehungsweise wofür der Einsatz eines Werkstatt- oder Servicefahrzeug erforderlich ist.
    • Kopie des Fahrzeugscheines beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Fotos des Fahrzeugs von den Seiten und mit geöffneter Heckklappe
  • Voraussetzung

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

  • Gebuehren

    100,00 € für ein Jahr

    Hinweis: Wenn gleichzeitig mehr als ein Parkausweis beantragt wird, werden die Gebühren ab dem zweiten Parkausweis auf 50,00 € reduziert.


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

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