Ausnahmegenehmigung zum Parken für Anwohner
Leistungsbeschreibung
Anwohner, die in Gebieten wohnen, in denen die Parkmöglichkeiten zeitlich beschränkt sind, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese Genehmigung wird für ein Jahr erteilt. Vor Ablauf des Jahres muss ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden.
Für folgende Straßen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden:
Meldeadresse hier darf geparkt werden Am Bahnhof
Am Bahnhof
Annastraße
Annastraße (Haus Nr. 32-70)
Basilikastraße
Basilikastraße
Bleichstraße
Bleichstraße
Dondertstraße
Donderstraße
Egmontstraße
Egmontstraße
Gelderner Straße
Gelderner Straße
Johannesstraße
Johannesstraße/Kardinal-von-Galen-Straße
Kardinal-von-Galen-Straße
Parkplatz Innenstadt West
Maasstraße
Parkplatz Innenstadt West
Marienstraße
Marienstraße
Neustraße
Parkplatz Innenstadt West
Peter-Plümpe-Platz
Parkplatz Rathaus
Römerstraße
Parkplatz Konzert- und Bühnenhaus
Schanzstraße
Schanzstraße
Venloer Straße
Venloer Straße
Willibrordstraße
Willibrordstraße
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I: Falls Sie nicht als Halter im Fahrzeugregister stehen, ist zusätzlich eine Bestätigung des Fahrzeughalters erforderlich, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen.
Voraussetzung
- Sie müssen an der angegebenen Adresse mit Hauptwohnung gemeldet sein und dort dauerhaft wohnen.
- Innerhalb Ihres Grundstücks oder in einem Umkreis von 300 Metern dürfen keine Stellplätze oder Garagen vorhanden sein, die Sie nutzen könnten.
- Es darf keine in demselben Haushalt lebende Person bereits eine Ausnahmegenehmigung besitzen.
Gebuehren
50,00 €