Ausnahmegenehmigung zum Parken für Anwohner

  • Leistungsbeschreibung

    Anwohner, die in Gebieten wohnen, in denen die Parkmöglichkeiten zeitlich beschränkt sind, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese Genehmigung wird für ein Jahr erteilt. Vor Ablauf des Jahres muss ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden.

    Für folgende Straßen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden:

    Meldeadressehier darf geparkt werden

    Am Bahnhof

    Am Bahnhof

    Annastraße

    Annastraße (Haus Nr. 32-70)

    Basilikastraße

    Basilikastraße

    Bleichstraße

    Bleichstraße

    Dondertstraße

    Donderstraße

    Egmontstraße

    Egmontstraße

    Gelderner Straße

    Gelderner Straße

    Johannesstraße

    Johannesstraße/Kardinal-von-Galen-Straße

    Kardinal-von-Galen-Straße

    Parkplatz Innenstadt West

    Maasstraße

    Parkplatz Innenstadt West

    Marienstraße

    Marienstraße

    Neustraße

    Parkplatz Innenstadt West

    Peter-Plümpe-Platz

    Parkplatz Rathaus

    Römerstraße

    Parkplatz Konzert- und Bühnenhaus

    Schanzstraße

    Schanzstraße

    Venloer Straße

    Venloer Straße

    Willibrordstraße

    Willibrordstraße

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I: Falls Sie nicht als Halter im Fahrzeugregister stehen, ist zusätzlich eine Bestätigung des Fahrzeughalters erforderlich, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen.
  • Voraussetzung

    • Sie müssen an der angegebenen Adresse mit Hauptwohnung gemeldet sein und dort dauerhaft wohnen.
    • Innerhalb Ihres Grundstücks oder in einem Umkreis von 300 Metern dürfen keine Stellplätze oder Garagen vorhanden sein, die Sie nutzen könnten.
    • Es darf keine in demselben Haushalt lebende Person bereits eine Ausnahmegenehmigung besitzen.
  • Gebuehren

    50,00 € 


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

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