Personalausweis beantragen
- Kurztext- jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann einen Personalausweis beantragen
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  Personen müssen Personalausweis beantragen, wenn 
  - sie über 16 Jahre sind und
- kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) besitzen
 
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  Online-Ausweisfunktion 
  - bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen automatisch aktiviert
- ermöglicht digitale Identifizierung gegenüber Behörden oder Unternehmen, wenn eine selbst gewählte, 6-stellige PIN gesetzt wurde
 
- für Kinder unter 16 Jahre können nur erziehungsberechtigte Personen einen Antrag stellen
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  Gültigkeit des Personalausweises verfällt vorzeitig, wenn  
  - Eintragungen nicht mehr zutreffen
- das Lichtbild eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
 
- Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit
 
- Leistungsbeschreibung- Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. - Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. - Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt. 
 Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.- Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen. - Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. - Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn - Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein
 - Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig. - In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig. 
- Rechtsgrundlage
- Erforderliche UnterlagenSpezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer- bisher bestehendes Ausweisdokument
- eine aktuelle Personenstandsurkunde je nach Familienstand: - Ledig = Geburtsurkunde
- Verheiratet = Eheurkunde
- Geschieden = beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk oder Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Verwitwet = beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk oder Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten/der Ehegattin
 
- Einverständniserklärung beider Elternteile, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (siehe Formulare)
- Gegebenenfalls Sorgerechtserklärung, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
- Gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde
 - zusätzlich bei einem gestohlenen/verlorenen Personalausweis:- Ausfertigung der Strafanzeige
- Identitätsnachweis
 - Tipp: 
 Lassen Sie zwei Wochen vergehen bevor Sie einen neuen Personalausweis beantragen; vielleicht findet er sich wieder.- Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden. 
- KostenSpezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer- Personalausweis für Personen unter 24 Jahre: 22,80 € und sechs Jahre gültig
- Personalausweis für Personen über 24 Jahre: 37 € und zehn Jahre gültig
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 € höchstens 3 Monate gültig
 
- Weiterführende InformationenSpezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer- Nähere Auskünfte über die Einreisebestimmungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes. 
- Welche Fristen muss ich beachten?- Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn - die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist,
- Sie über 16 Jahre alt sind und
- Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
 - für Antragstellende unter 24 Jahren - Geltungsdauer: 6 Jahre - für Antragstellende ab 24 Jahren - Geltungsdauer: 10 Jahre 
- Anträge / Formulare
