Führungszeugnis beantragen

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  • Kurztext

    • Führungszeugnis Erteilung
    • Bescheinigung einer Vorstrafe durch Führungszeugnis
    • kann erteilt werden als:
      • einfaches Führungszeugnis,
      • als Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde oder
      • als erweitertes Führungszeugnis
    • automatische Ausstellung eines europäischen Führungszeugnisses, wenn anstelle oder neben der deutschen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder die Großbritanniens vorliegt
    • kann online, persönlich oder schriftlich beantragt werden
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird an Behörde versandt
    • wird vermutet, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Eintragungen enthält, kann die Übersendung an ein Amtsgericht beantragt werden
    • Bearbeitungsdauer: 4 bis 8 Wochen im Regelfall
    • Voraussetzungen:
      • Vollendung des 14. Lebensjahres
      • Geschäftsfähigkeit
    • Kosten: 13 EUR
      • in bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden
    • zuständig: Bundesamt für Justiz (BfJ)

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