Übernahme der Bestattungskosten beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Kurztext
- Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII Gewährung
-
Bei einem Todesfall sind bestimmte Personen dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen. Hierzu gehören z.B.:
- vertraglich verpflichtete Personen
- Erben
- Unterhaltspflichtige
- nach öffentlichem Bestattungsrecht der Länder zur Bestattung verpflichtete Personen
-
Eine zur Bestattung verpflichtete Person kann die Übernahme der Bestattungskosten beantragen, wenn:
- weder Nachlass noch andere Auszahlungen, z.B. durch Sterbegeldversicherung, für die Bestattung ausreichen,
- die Person die Kosten nicht selbst tragen kann oder ihr dies nicht zuzumuten ist und
- die Kosten für die Bestattung angemessen sind.
- Einkommen und Vermögen der zur Bestattung verpflichteten Person werden bei der Entscheidung über den Antrag berücksichtigt
-
zuständig: für die verstorbene Person zuständiger Träger der Sozialhilfe
Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzung
Verfahrensablauf
Anträge / Formulare