Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen

  • Kurztext

    • Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen
    • Sach und/oder Geldleistungen für Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs
    • Richtet sich an Ausländer mit Aufenthalt im Bundesgebiet und bestimmter Aufenthaltsgestattung/erlaubnis/Duldung/vollziehbarer Ausreisepflicht
    • Grundleistungen, Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, Gesundheitsleistungen, Sonstige Leistungen für besondere Bedürfnisse von Kindern und Erfüllung von Mitwirkungspflichten
    • Gesundheitsleistungen umfassen:
      • Medizinische Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen
      • Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln
      • Zur Genesung, Besserung oder Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderliche Leistungen (z.B. Heil- und Hilfsmittel wie Rollstuhl, Brille etc.)
      • Zahnersatz, sofern im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar
      • Versorgung bei Schwangerschaft und Geburt
      • Schutzimpfungen
      • Medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen
    • Besondere Berücksichtigung von Bedürfnissen unbegleiteter Minderjähriger und Opfern von Folter oder psychischer, physischer oder sexueller Gewalt
    • Einkommen und Vermögen der in einem Haushalt lebenden Familienmitglieder sind aufgebraucht
    • Bei Geldleistungen: Höhe der Leistung abhängig von Alter (bei Minderjährigen), Familiensituation und Unterbringungsform

    Zuständige Behörde: abhängig vom Bundesland; örtliche Zuständigkeit nach Verteilung, Zuweisung, Wohnsitzauflage, Aufnahmeeinrichtung oder tatsächlichem Aufenthaltsort.


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

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