Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Kurztext
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen
- Sach und/oder Geldleistungen für Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs
- Richtet sich an Ausländer mit Aufenthalt im Bundesgebiet und bestimmter Aufenthaltsgestattung/erlaubnis/Duldung/vollziehbarer Ausreisepflicht
- Grundleistungen, Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, Gesundheitsleistungen, Sonstige Leistungen für besondere Bedürfnisse von Kindern und Erfüllung von Mitwirkungspflichten
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Gesundheitsleistungen umfassen:
- Medizinische Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen
- Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln
- Zur Genesung, Besserung oder Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderliche Leistungen (z.B. Heil- und Hilfsmittel wie Rollstuhl, Brille etc.)
- Zahnersatz, sofern im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar
- Versorgung bei Schwangerschaft und Geburt
- Schutzimpfungen
- Medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen
- Besondere Berücksichtigung von Bedürfnissen unbegleiteter Minderjähriger und Opfern von Folter oder psychischer, physischer oder sexueller Gewalt
- Einkommen und Vermögen der in einem Haushalt lebenden Familienmitglieder sind aufgebraucht
- Bei Geldleistungen: Höhe der Leistung abhängig von Alter (bei Minderjährigen), Familiensituation und Unterbringungsform
Zuständige Behörde: abhängig vom Bundesland; örtliche Zuständigkeit nach Verteilung, Zuweisung, Wohnsitzauflage, Aufnahmeeinrichtung oder tatsächlichem Aufenthaltsort.
Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzung
Verfahrensablauf
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