Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte
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Leistungsbeschreibung
"Oranger Parkausweis"
Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). Ansonsten gelten mit dem bundesweit gültigen orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" die gleichen Parkerleichterungen wie beim blauen Ausweis.
Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerAnsprechpersonen:
Blauer Parkausweis
Frau Müller
Oranger Parkausweis
Herr Metzelaers
Verschlimmerung der Schwerbehinderung
Ein Verschlimmerungsantrag ist im Bürgerservice der Wallfahrtsstadt Kevelaer erhältlich und kann auch dort abgegeben werden. Der Antrag wird von dort an den Kreis Kleve weitergeleitet.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
- für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)
Anträge / Formulare