Wohnsitz Änderung
Kurztext
- Hauptwohnung Änderung
- mehrere Wohnungen; von diesen ändert sich die Hauptwohnung
- unter Hauptwohnung versteht man die vorwiegend benutzte Wohnung
- die vorwiegende Nutzung ergibt sich in erster Linie aus den tatsächlichen Aufenthaltszeiten
- in Zweifelsfällen ist der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen entscheidend
- unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung im Inland
- Änderung der Hauptwohnung ist innerhalb von 2 Wochen mitzuteilen
- zuständig: Meldebehörde der neuen Hauptwohnung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen.
Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend.
Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.
Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerEine Ummeldung liegt dann vor, wenn Sie innerhalb der Wallfahrtsstadt Kevelaer einen Wohnungswechsel vornehmen.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Anmeldungen können in der Regel nur persönlich durchgeführt werden. In Ausnahmefällen kann die Ummeldung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter mit Vollmacht vollzogen werden.
Ein Wohnungsstatuswechsel liegt dann vor, wenn Sie Ihre bestehende Nebenwohnung in Kevelaer zur Hauptwohnung und gleichzeitig Ihre bisherige Hauptwohnung zur Nebenwohnung erklären oder umgekehrt. Diese Erklärung muss immer am Hauptwohnsitz abgegeben werden.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Die folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
-
Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Abmeldung bei der Meldebehörde (bei Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung in einer anderer Gemeinde)
- Wohnungsgeberbescheinigung
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerDie Änderung Ihres Kfz-Scheins, die ebenfalls vorgeschrieben ist, können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle durchführen.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes
Fristen
Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 WochenAnträge / Formulare