Denkmalverzeichnis Auskunft
Kurztext
Die Denkmallisten in Nordrhein-Westfalen sind grundsätzlich frei einsehbar. Um Auskünfte zu einer möglichen Unterschutzstellung etwa eines Hauses oder eines Bodendenkmals in einem Grundstück zu erhalten, können Bürger Anfragen an die jeweils zuständige Untere Denkmalbehörde bei der Gemeinde stellen.
Leistungsbeschreibung
Verfahrensablauf
Zuständige Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Armin ZocherLeiter der Abteilung 2.2 - Bauordnung und Denkmalschutz