Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Bezug von Wohngeld beantragen

  • Kurztext

    • Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Wohngeld gefördert werden:
      • eintägige Ausflüge von Schule, Kita oder Tagespflege
      • mehrtägige Fahrten von Schule, Kita oder Tagespflege
      • persönlicher Schulbedarf
      • Beförderung von Schülerinnen und Schülern
      • angemessene Lernförderung für Schulkinder - unabhängig von der Versetzungsgefährdung
      • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kita oder Hort oder in der Tagespflege
      • monatlicher Pauschalbetrag für soziale und kulturelle Aktivitäten wie etwa im Sportverein oder in der Gemeinschaft (bis 18 Jahre)
    • Voraussetzungen:
      • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus finanziell schwachen Familien
      • Anspruch auf Wohngeld besteht
    • zuständig: Wohngeldstelle oder ähnliche Ämter

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