Bildung und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene bei Bezug von Bürgergeld beantragen

  • Kurztext

    • Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Bürgergeld
    • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungspakets erhalten, darunter
      • eintägige Ausflüge von Schule, Kita oder Tagespflege,
      • mehrtägige Klassenfahrten von Schule, Kita oder Tagespflege,
      • 174, 00 EUR für die Ausstattung mit Schulbedarf pro Schuljahr,
      • Kostenübernahme für Schülerbeförderung (zum Beispiel für ÖPNV-Tickets für den Schulweg) - auch wenn die Fahrkarten für andere Fahrten nutzbar sind,
      • Kostenübernahme für angemessene Lernförderung für Schulkinder - unabhängig von einer unmittelbaren Versetzungsgefährdung,
      • kostenlose gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kindertagesstätte oder Hort oder in der Tagespflege,
      • der monatliche Betrag für soziale und kulturelle Aktivitäten wie etwa im Sportverein oder an der Musikschule in Höhe von pauschal 15,00 EUR.
    • Fristen: keine
    • Gebühren: keine
    • zuständig: lokale Jobcenter oder Kommunalverwaltungen

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.