Bildungs- und Teilhabepaket
Leistungsbeschreibung
Mit den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verschiedene Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglicht werden.
Voraussetzung ist, dass für das jeweilige Kind eine der folgenden Leistungen bezogen wird:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Leistungen nach SGB II)
- Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder andere Sozialhilfeleistungen (Leistungen nach SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Kinderzuschlag
- Wohngeld und Kindergeld
Unter den entsprechenden Voraussetzungen werden folgende Leistungen finanziert:
- Hilfen für Lernförderung
- Teilhabemöglichkeiten am sozialen und kulturellen Leben (angeleitete Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur, Freizeit)
- ein Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen in Kita und Schule
- Kita- und Schulausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten
- Schüler-Beförderungskosten
- Aufwendungen für den persönlichen Schulbedarf
Die entprechenden Antragsformulare erhalten Sie im Fachbereich Arbeit und Soziales. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter*innen:
Für Leistungen nach dem SGB II im Jobcenter
Für Leistungen für Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder andere Sozialhilfeleistungen (Leistungen nach SGB XII) im Sozialamt
Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Sozialamt
Für Kinderzuschlag und Wohngeld in der Wohngeldstelle
Anträge / Formulare