Parkausweis für das Stadtgebiet Kevelaer (soziale Dienste, Montage- und Reparaturarbeiten)
Leistungsbeschreibung
Für Service- und Werkstattfahrzeuge von Handwerks- und Gewerbebetrieben kann eine mit der Betriebstätigkeit verbundene Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Für Fahrzeuge ambulanter sozialer Dienste besteht die Möglichkeit zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge.
Die Genehmigung bezieht sich nur auf die Ausführung der Betriebstätigkeit soweit und solange keine andere geeignete Parkmöglichkeit besteht und gilt somit nicht zum Parken am Betriebssitz, an der Zweigniederlassung und in deren Nähe.
Erforderliche Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?